zum Hauptinhalt

Politik: Wortlaut

Die beschlossenen Gesetzesänderungen

Berlin - Der Bundestag hat am Freitag das Versammlungs- und Strafrecht verschärft, um rechtsextremistische Kundgebungen besser bekämpfen zu können. Die Gesetzesänderungen haben den folgenden Wortlaut.

In das Versammlungsrecht wird der Passus eingefügt:

«Eine Versammlung oder ein Aufzug kann insbesondere verboten oder von bestimmten Auflagen abhängig gemacht werden, wenn

1. die Versammlung oder der Aufzug an einem Ort stattfindet, der als Gedenkstätte von historisch herausragender, überregionaler Bedeutung an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnert, und

2. nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung konkret feststellbaren Umständen zu besorgen ist, dass durch die Versammlung oder den Aufzug die Würde der Opfer beeinträchtigt wird.

Das Denkmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin ist ein Ort nach Satz 1 Nr. 1. (...)»

Der Volksverhetzungsparagraf 130 des Strafgesetzbuches wird mit einem Absatz 4 ergänzt:

«Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.» (tso) ()

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false