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Politik: Wozu dient die Vorsorge?

Für die Patienten hat sich mit der Gesundheitsreform vieles verändert. Der größte Aufreger war die Praxisgebühr.

Für die Patienten hat sich mit der Gesundheitsreform vieles verändert. Der größte Aufreger war die Praxisgebühr. Wegen der zehn Euro pro Quartal sei in Deutschland „fast eine vorrevolutionäre Situation“ entstanden, spöttelt der Kanzler im Nachhinein. Anfang des Jahres aber war keinem in der Regierung nach flotten Sprüchen zumute. Ärzte und Apotheker liefen Sturm gegen die Gesundheitsreform. Die Gewählten blickten sorgenvoll auf die Stimmung im Lande, dessen Bürger ja – wie Umfragen laufend bestätigt hatten – die Notwendigkeit einer Runderneuerung des kränkelnden Gesundheitssystems gar nicht wirklich infrage stellen. Doch die Reform scheint zu greifen. Aber was genau kommt nun auf die Bürger zu? In loser Folge beantworten wir Fragen dazu. Heute: Was ist der Sinn von Vorsorgeuntersuchungen?

Durch Vorsorgeuntersuchungen lassen sich schwere Erkrankungen vermeiden – samt der damit verbundenen Gesundheitsausgaben. Deshalb hat der Gesetzgeber Arztbesuche zu diesem Zweck bewusst kostenfrei gelassen. Das heißt, für Vorsorge fällt keine Praxisgebühr an. Dies gilt übrigens auch für die damit verbundene Beratung, die dann ruhig noch einen zweiten Termin erfordern darf.

Zusatzversicherungen für Vorsorge, wie sie neuerdings auf dem Markt sind, seien deshalb „totaler Unsinn“, sagt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel. Auch ärgert es sie, dass einige Gynäkologen offenbar noch immer versuchen, ihren Patientinnen für Vorsorgeuntersuchungen zehn Euro abzuknöpfen. Kostenfrei sind:

Genitaluntersuchung bei Frauen ab 20, Genital- und Prostatauntersuchung für Männer ab 45, einmal jährlich

Brust- und Hautuntersuchung für Frauen ab 30, Hautuntersuchung für Männer ab 45, einmal jährlich

Röntgen der Brust (Mammographie) für Frauen von 50 bis 69, alle zwei Jahre

Dickdarm- und Rektumuntersuchung ab 50, einmal jährlich

Darmspiegelung ab 55, zweimal im Abstand von zehn Jahren.

Zum allgemeinen Gesundheitscheck dürfen Männer und Frauen schon ab 35 alle zwei Jahre, ohne zur Kasse gebeten zu werden. Beim Zahnarzt ist das Durchchecken einmal pro Halbjahr kostenlos. Und auch die Schwangerenbetreuung gilt als Vorsorge: Ernährungsberatung gehört ebenso dazu wie Ultraschalldiagnostik oder die Beratung von Wöchnerinnen.

Eine Liste der gebührenfreien Untersuchungen steht im Internet unter:

www.g-ba.de oder www.die-gesundheitsreform.de

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