zum Hauptinhalt

Wulff-Affäre: SPD-Klage für Bundespräsident politisch gefährlich

Ein SPD-Politiker zieht mit der Causa Wulff vor das Landesverfassungsgericht. Prozessgegner ist aber nicht der Bundespräsident persönlich.

„Gehen Sie doch nach Bückeburg und holen Sie sich dort eine Niederlage ab“, giftete Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) noch vergangene Woche im Landtag in Richtung SPD. Statt Unwahrheiten über Bundespräsident Christian Wulff zu verbreiten, solle die Opposition doch endlich den niedersächsischen Staatsgerichtshof einschalten, meinte der Minister. Und genau dies tut die SPD jetzt.

Wer klagt?

„SPD verklagt Wulff“, lauteten die Schlagzeilen vom Wochenende – so plakativ wie juristisch unkorrekt. Prozessgegner ist nicht der Bundespräsident persönlich. Und weder die Landespartei noch die Landtagsfraktion bemühen das Gericht. Der SPD-Abgeordnete Heiner Bartling – von 1998 bis 2003 niedersächsischer Innenminister – tritt als Einzelperson den Gang vor den Staatsgerichtshof an. Er war es, der im Frühjahr 2010 im Landtag die Anfrage zu der umstrittenen Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog“ mit Prominenten aus Niedersachsen und Baden-Württemberg gestellt hatte. Er ist es jetzt, der sich als Parlamentarier belogen fühlt.

Gegen wen richtet sich die Klage?

Wulff selbst wird nicht verklagt. Formal richtet sich die Klage gegen die Landesregierung, die damals von CDU-Ministerpräsident Wulff geführt wurde. Ein mögliches Urteil würde auch nicht eine einzelne Person, sondern die Landesregierung als Verfassungsorgan betreffen.

Was ist Gegenstand der Klage?

Bartling wird in seiner Klage rügen, dass das „individuelle Auskunftsrecht eines Abgeordneten“ durch Falschauskunft der Landesregierung verletzt worden sei. Dies wäre ein Verstoß gegen Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung, in dem es heißt: „Anfragen von Mitgliedern des Landtags hat die Landesregierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“ In seiner kleinen Anfrage vom März 2010 wollte der SPD-Parlamentarier in neun Punkten Näheres zu der großen Sause am Flughafen Hannover erfahren. Etwa, ob die Durchführung der Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben worden sei, wieso die Entscheidung auf den Partymanager Manfred Schmidt gefallen sei oder ob die Landesregierung Einfluss auf die illustre Gästeliste gehabt habe. Eine Frage lautete: „Welche Konstruktion – ob Landes- oder Privatveranstaltung – liegt zugrunde, beteiligen sich die Länder an der Finanzierung und, wenn ja, in welcher Höhe (Angaben getrennt nach Ländern)?“ Die einleitenden Absätze zu den amtlichen Auskünften der Landesregierung lesen sich wie ein Werbeprospekt. Von wichtigem „Networking“ ist dort die Rede, von „Imagebildung“ für die Innovationsstandorte Niedersachsen und Baden-Württemberg. „Das Ambiente ist modern, Menschen können zwanglos miteinander ins Gespräch kommen.“

Kurz und knapp fällt die entscheidende Antwort aus.

Die Idee dazu habe der „international renommierte Eventmanager Manfred Schmidt“ gehabt. Kurz und knapp fällt dagegen die entscheidende Antwort aus: „Es handelt sich um eine Privatveranstaltung, es gibt keine Beteiligung durch das Land Niedersachsen.“ Unterschrieben ist das Papier von Lothar Hagebölling, damals Chef der Staatskanzlei, heute Leiter des Bundespräsidialamtes. Knapp zwei Jahre später steht fest, dass dies nicht der Wahrheit entsprach. Das Landwirtschaftsministerium in Hannover steuerte als Geschenk für die Partygäste Kochbücher bei – Kosten 3411 Euro. Die Medizinische Hochschule Hannover als Landesbetrieb stellte 44 Studenten als Servicekräfte ab und blieb auf den Kosten von 5245 Euro sitzen. Beide Beiträge zum Gelingen des Festes hatte der ehemalige Wulff-Vertraute Olaf Glaeseker offenbar in seiner damaligen Eigenschaft als Staatssekretär und im Namen der Staatskanzlei eingefädelt. Ministerpräsident David McAllister (CDU) lässt derzeit prüfen, ob es weitere Verstrickungen der Landesbehörden gab. Ergebnisse müssen bis Mittwoch vorliegen. Wulff selbst, das gab Möllring bereits zu, hat zumindest einige Unternehmer im Vorfeld der Party „auf die tolle Sache“ aufmerksam gemacht.

Was ist das Ziel der Klage?

Der Staatsgerichtshof könnte per Urteil feststellen, dass die Landesregierung unter Wulff 2010 bewusst eine falsche Auskunft gegeben habe, dass also ein Verfassungsverstoß vorliege. „Es kann gut sein, dass die Klage Erfolg hat“, sagte Werner Heun, Professor für öffentliches Recht an der Universität Göttingen, dem Tagesspiegel. Das Urteil habe aber keine rechtlichen Folgen. Darum geht es der SPD auch nicht, sie fordert politische Konsequenzen. „Ein Bundespräsident, der gegen die Verfassung verstoßen hat, kann nicht im Amt bleiben“, sagt SPD-Fraktionschef Stefan Schostok. Bis zum Urteil dauere es erfahrungsgemäß etwa zwei bis drei Monate.

Gibt es weitere juristische Optionen?

Der SPD-Fraktionsvorstand berät am heutigen Dienstag über eine Ausweitung der Klage auf die in der vergangenen Woche erteilten Auskünfte. Vor dem Parlament hatte Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) zunächst noch bekräftigt, dass das Land nicht am „Nord-Süd-Dialog“ beteiligt gewesen sei. Kurze Zeit später kamen der Studentenservice und die Kochbücher ans Licht. Eine direkte Anklage gegen Wulff vor dem Staatsgerichtshof scheidet dagegen aus. Zwar kann laut Landesverfassung ein Minister theoretisch in Bückeburg zur Rechenschaft gezogen werden. Umstritten ist aber, ob dies auch für bereits ausgeschiedene Regierungsmitglieder gilt. Für eine Anklage wäre zudem eine Zweidrittelmehrheit des Parlaments vonnöten. Ohne die CDU-Fraktion liefe also gar nichts.

Wer ist der Staatsgerichtshof?

Das niedersächsische Verfassungsgericht besteht aus neun Mitgliedern, die vom Landtag gewählt werden. Sie nehmen ihre Aufgabe als Hüter der Landesverfassung neben ihren normalen Jobs ehrenamtlich gegen eine Aufwandsentschädigung wahr. Präsident ist Jörn Ipsen, Experte für Kommunalrecht an der Universität Osnabrück. Er gilt als CDU-nah und dem aus Osnabrück stammenden Christian Wulff seit Jahren verbunden. Ipsens Vize ist Herwig van Nieuwland, Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, der auf SPD-Ticket nach Bückeburg kam. Fünf weitere Gerichtspräsidenten sowie eine Hochschulprofessorin und eine Rechtsanwältin gehören dem Staatsgerichtshof an. Entscheidungen dort fallen mit der Mehrheit der Richterstimmen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false