Wulff-Affäre : SPD-Klage für Bundespräsident politisch gefährlich

24.01.2012 00:00 UhrVon Peter Mlodoch
  • Christian Wulff sorgt auch nach seinem Rücktritt immer wieder für Schlagzeilen: zum Beispiel wenn es um sein Ehrensold oder das Büro mit Mitarbeitern geht. - Foto: dpa
  • Nach bezahlten Urlauben und anderen Skandalen: Christian Wulffs Ex-Frau gerät auch in den Fokus der Ermittlungen. Die Juristin wurde von einer Anwaltskanzlei angestellt - hat aber... - Foto: dapd
  • Anfang März wird das Haus des Ex-Bundespräsidenten in Großburgwedel durchsucht. Sein Computer wird beschlagnahmt. - Foto: dpa

Ein SPD-Politiker zieht mit der Causa Wulff vor das Landesverfassungsgericht. Prozessgegner ist aber nicht der Bundespräsident persönlich.

„Gehen Sie doch nach Bückeburg und holen Sie sich dort eine Niederlage ab“, giftete Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) noch vergangene Woche im Landtag in Richtung SPD. Statt Unwahrheiten über Bundespräsident Christian Wulff zu verbreiten, solle die Opposition doch endlich den niedersächsischen Staatsgerichtshof einschalten, meinte der Minister. Und genau dies tut die SPD jetzt.

Wer klagt?

„SPD verklagt Wulff“, lauteten die Schlagzeilen vom Wochenende – so plakativ wie juristisch unkorrekt.

Prozessgegner ist nicht der Bundespräsident persönlich. Und weder die Landespartei noch die Landtagsfraktion bemühen das Gericht. Der SPD-Abgeordnete Heiner Bartling – von 1998 bis 2003 niedersächsischer Innenminister – tritt als Einzelperson den Gang vor den Staatsgerichtshof an. Er war es, der im Frühjahr 2010 im Landtag die Anfrage zu der umstrittenen Veranstaltung „Nord-Süd-Dialog“ mit Prominenten aus Niedersachsen und Baden-Württemberg gestellt hatte. Er ist es jetzt, der sich als Parlamentarier belogen fühlt.

Gegen wen richtet sich die Klage?

Wulff selbst wird nicht verklagt. Formal richtet sich die Klage gegen die Landesregierung, die damals von CDU-Ministerpräsident Wulff geführt wurde. Ein mögliches Urteil würde auch nicht eine einzelne Person, sondern die Landesregierung als Verfassungsorgan betreffen.

Was ist Gegenstand der Klage?

Bartling wird in seiner Klage rügen, dass das „individuelle Auskunftsrecht eines Abgeordneten“ durch Falschauskunft der Landesregierung verletzt worden sei. Dies wäre ein Verstoß gegen Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung, in dem es heißt: „Anfragen von Mitgliedern des Landtags hat die Landesregierung nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten.“ In seiner kleinen Anfrage vom März 2010 wollte der SPD-Parlamentarier in neun Punkten Näheres zu der großen Sause am Flughafen Hannover erfahren. Etwa, ob die Durchführung der Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben worden sei, wieso die Entscheidung auf den Partymanager Manfred Schmidt gefallen sei oder ob die Landesregierung Einfluss auf die illustre Gästeliste gehabt habe. Eine Frage lautete: „Welche Konstruktion – ob Landes- oder Privatveranstaltung – liegt zugrunde, beteiligen sich die Länder an der Finanzierung und, wenn ja, in welcher Höhe (Angaben getrennt nach Ländern)?“ Die einleitenden Absätze zu den amtlichen Auskünften der Landesregierung lesen sich wie ein Werbeprospekt. Von wichtigem „Networking“ ist dort die Rede, von „Imagebildung“ für die Innovationsstandorte Niedersachsen und Baden-Württemberg. „Das Ambiente ist modern, Menschen können zwanglos miteinander ins Gespräch kommen.“

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