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WULFFS KREDITVERTRÄGE: Die Lücke in der „lückenlosen Transparenz“

Korrekt verzinst soll es sein, das Privatdarlehen der Unternehmergattin Edith Geerkens für den heute amtierenden Bundespräsidenten – doch eine kleine Lücke im Nachweis der Zinszahlungen bleibt trotz der angekündigten „lückenlosen Transparenz“ offen: Dass Wulff für das Darlehen in Höhe von 500 000 Euro auch zwischen dem 28. Februar des Jahres 2009 und dem 27.

Korrekt verzinst soll es sein, das Privatdarlehen der Unternehmergattin Edith Geerkens für den heute amtierenden Bundespräsidenten – doch eine kleine Lücke im Nachweis der Zinszahlungen bleibt trotz der angekündigten „lückenlosen Transparenz“ offen: Dass Wulff für das Darlehen in Höhe von 500 000 Euro auch zwischen dem 28. Februar des Jahres 2009 und dem 27. März desselben Jahres Zinsen gezahlt hat, ist bisher nicht erwiesen. Wulffs Rechtsanwalt Gernot Lehr sprach bei der Offenlegung der Kauf- und Darlehensverträge von einer „einmaligen Abschlusszinszahlung“, die Christian Wulff geleistet habe – die Unterlagen für den lückenlosen Nachweis der Zinszahlung würden nachgereicht. Es soll also ausgeschlossen werden, dass hier eine Zinszahlung ausblieb, aus Freundschaft gleichsam. Dabei verdankt der damalige Ministerpräsident seinen guten Beziehungen ganz ungewöhnliche Regelungen im „Darlehensvertrag“ mit der Unternehmergattin: Von den üblichen Sanktionen, die Gläubiger ihren Schuldnern für den Fall von Zahlungsrückständen aufbürden, ist hier keine Spur. Keine Verzugszinsen und auch keine Strafzahlungen sind dafür vorgesehen. Stattdessen heißt es nur, dass das „Darlehen mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden“ kann. ball

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