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Zapfenstreich: Wulff zu Ehren

Den letzten Zapfenstreich gab es für den Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Jetzt steht die Zeremonie für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff an.

Für Christian Wulff wird es einen Großen Zapfenstreich geben. Einen ausgeschiedenen Bundespräsidenten mit einem Großen Zapfenstreich zu verabschieden entspreche „geübter Staatspraxis“, sagte der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Stefan Paris, am Freitag. Verteidigungsminister Thomas de Maizière habe Wulff angeboten, die Zeremonie zu organisieren, und freue sich, dass der Ex-Bundespräsident die Einladung angenommen habe. Wulff habe während seiner Amtszeit eine „sehr intensive Beziehung zur Bundeswehr gepflegt“, sagte Paris. Dies sei auch bei seinem Truppenbesuch in Afghanistan im vergangenen Oktober zum Ausdruck gekommen.

Der Große Zapfenstreich ist die höchste Form der militärischen Ehrenerweisung. Die Bezeichnung Zapfenstreich geht auf die Zeit der Landsknechte zurück, als damit abends das Signal zur Nachtruhe gegeben wurde. Auch heute noch findet die musikalische Zeremonie in der Dunkelheit umrahmt von Fackelträgern statt. Die geehrte Persönlichkeit kann drei Musikstücke auswählen, die während der Serenade als Teil des Zapfenstreichs gespielt werden. Unklar ist noch, welche Stücke Wulff sich wünscht. „Seien wir gespannt“, sagte Paris dazu lediglich. Den letzten Zapfenstreich gab es für den Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg. Er hatte sich nach seinem Rücktritt für zwei Klassiker entschieden – und für „Smoke on the Water“ von der britischen Band „Deep Purple“. Alt-Kanzler Gerhard Schröder (SPD) ließ 2005 einen Trompeter Frank Sinatras „My Way“spielen und war zu Tränen gerührt.

Auch über den Ehrensold für Wulff wird weiter diskutiert. Wulff trat am 17. Februar nach nur etwas mehr als anderthalb Jahren im Amt wegen Vorwürfen der Vorteilsnahme in seiner Zeit als niedersächsischer Ministerpräsident zurück. Der CSU-Haushaltspolitiker Herbert Frankenhauser brachte am Donnerstag eine Gesetzesänderung ins Spiel, um die Auszahlung künftig an Bedingungen zu knüpfen. So könnte der Ehrensold – unabhängig vom Fall Wulff – erst ab einem bestimmten Alter oder gestaffelt gezahlt werden.

Über die Festsetzung des Ehrensolds für den zurückgetretenen Bundespräsidenten werden aber weder Wulffs Vertreter Horst Seehofer noch der mögliche Nachfolger im Amt Joachim Gauck beteiligt sein. „Weder der Vertreter des Bundespräsidenten noch ein Nachfolger sind mit der Festsetzung des Ehrensolds befasst“, teilte das Bundespräsidialamt dem Tagesspiegel mit. Es handle sich um „eine gesetzesvollziehende ministerialfreie Verwaltungsentscheidung in der Zuständigkeit des Bundespräsidialamtes“, hieß es weiter. Diese werde zurzeit von der Personalabteilung des Hauses vorbereitet. Sollte Wulff mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, könne er dagegen klagen. „Wie jedem Bürger steht Bundespräsident a.D. Christian Wulff gegebenenfalls der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg zur Überprüfung des Festsetzungsbescheides offen.“ (Tsp/neu/AFP/Reuters/dpa)

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