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Stromfresser. Es dürfe durch die Energiewende keine „schwerwiegenden sozialen Verwerfungen“ geben, sagte Altmaier. Wo sich dies abzeichne, müsse man nachdenken, wie man „zu einem vernünftigen Ausgleich“ komme.

© dapd

Zehn-Punkte-Plan: Altmaier will neues Gesetz für Ökostrom

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in seiner heutigen Form dürfte spätestens in der kommenden Legislaturperiode abgeschafft werden. Wegen des drohenden Preisanstiegs kündigt der Umweltminister für Ende September einen neuen Vorschlag an.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) sagte bei der Vorstellung seines Zehn-Punkte-Plans bis zur Bundestagswahl im kommenden Herbst: „Ich werde Ende September einen Verfahrensvorschlag zu einer grundlegenden Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlegen, der die Probleme benennt, die gelöst werden müssen, aber auch Strategien zu ihrer Erreichung.“ Dabei werde er auch Länder und Kommunen frühzeitig einbinden, um eine Dauerlösung zu schaffen. „Ich halte nichts von Schnellschüssen.“ Entscheidungen könnten erst nach der Bundestagswahl von einer neuen Regierung getroffen werden.

Aus der FDP wird schon seit Wochen immer wieder die Abschaffung des Fördergesetzes für die Einführung erneuerbarer Energien gefordert. Das verlangte Altmaier zwar nicht. Aber er betonte, die erneuerbaren Energien müssten „in den Markt und das Stromnetz integriert werden“ und sie müssten sich „ohne Subventionen behaupten“. Mitte Oktober werden die Zahlen vorliegen, aus denen sich ergibt, um wie viel die sogenannte EEG-Umlage, die von allen Stromkunden aufgebracht wird, steigen wird. Kostentreiber sind neben der Solarenergie, die auch in diesem Jahr rasant ausgebaut worden ist, auch der niedrige Börsenpreis für Strom. Denn bezahlt werden muss der Abstand zwischen dem Börsenpreis und dem festgelegten Vergütungssatz für den Wind-, Biogas- oder Solarstrom. Der Börsenpreis wiederum ist oft gerade wegen der erneuerbaren Energien niedrig. Wenn viel Wind weht oder die Sonne scheint, sinkt der Strompreis an der Börse. Weitere Kostentreiber sind die Stromnetze, mit denen die Windparks auf hoher See ans Stromnetz angeschlossen werden müssen. Auch sie werden über die Umlage finanziert. Hinzu kommen die Kosten für die Befreiung der stromintensiven Industrie von der Umlage, die ebenfalls von den Haushaltskunden und dem Gewerbe finanziert werden müssen. Altmaier ließ offen, wie er sich die Reform vorstellt. Er schlug jedoch vor, bis zur Bundestagswahl über eine neue Förderarchitektur und ein Auslaufen der Förderung zu diskutieren, „damit wer auch immer künftig im Umweltministerium sitzen wird“ schnell handeln könne.

Altmaier macht ernst - und greift auch mal in den Kompetenzbereich eines Kollegen ein.

Altmaier bekräftigte, dass der Atomausstieg „unumkehrbar“ sei. Die Grundsatzentscheidung, die Energieversorgung bis 2050 auf erneuerbare Energien umzustellen, sei richtig gewesen und sei das auch weiterhin. Auf dem Weg dahin seien aber Fehler gemacht worden. In den vergangenen zehn Jahren sei nicht klar genug gemacht worden, dass die Förderung „auch einen Endzeitpunkt“ haben müsse. Damit habe man sich „angreifbar gemacht“. Der Umweltminister betonte, dass die Energiewende „sozial und volkswirtschaftlich tragbar“ sein müsse. Bis Ende des Jahres will er einen „politischen und gesellschaftlichen Konsens“ über die Ziele der Energiewende erreicht haben. „Die Energiewende darf keine schwerwiegenden Verwerfungen und Einkommensverschiebungen nach sich ziehen“, sagte Altmaier. Damit meinte er, dass alle – auch Hartz-IV-Empfänger – für den Ausbau der erneuerbaren Energien bezahlen, aber nur, wer in Windkraft oder Solarenergie investiere, auch daran verdienen könne. Allerdings mahnte Altmaier im Zusammenhang mit der Energiewende gleichzeitig den Einsatz von mehr privatem Kapital an, weil die Haushalte der Kommunen, der Länder und des Bundes die umfangreichen Investitionen in das neue Energieversorgungssystem allein nicht bewältigen könnten.

Der Umweltminister kündigte eine Energieeffizienz-Initiative seines Hauses mit der mittelständischen Wirtschaft an. Das Umweltministerium habe eine Vereinbarung mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag dazu getroffen. Süffisant lud er das Bundeswirtschaftsministerium ein, „sich der Initiative anzuschließen. Die Zuständigkeit für Energieeffizienz liegt eigentlich beim Bundeswirtschaftsministerium. Altmaier beschrieb das Zusammenwirken mit seinem Kollegen Philipp Rösler (FDP) im Wirtschaftsministerium so: „Wir sind überein gekommen, uns beide zu allen Aspekten der Energiewende mit unseren jeweiligen Positionen und Vorschlägen zu äußern.“ Altmaier interpretierte den Vielklang als „lebendige Debatte“.

Dass Altmaier offenbar auch mit den eher mageren Ergebnissen der Gebäudesanierung – dafür ist Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) zuständig – nicht zufrieden ist, lässt sich daran ablesen, dass er einer neu gebildeten Unterabteilung Klimaschutz in seinem Ministerium die Zuständigkeit für die „Gebäudeeffizienz“ übertragen hat. Er hat zudem eine Unterabteilung Energiewende im Ministerium geschaffen, denn bisher seien die Aufgaben auf drei verschiedene Abteilungen verteilt gewesen. Damit die Vorschläge aus den neuen Unterabteilungen nicht am aktiven oder passiven Widerstand der Bevölkerung scheitern, gibt es nun zudem eine dritte Unterabteilung, die sich nicht nur mit der strategischen Grundlagendebatte befassen soll, sondern vor allem auch mit der Bürgerbeteiligung.

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