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Politik: Zeit zum Prügeln

Fachleuten sei kein zweiter Strafrechtsfall bekannt, bei dem zwischen Festnahme und erstem Verhandlungstag so viel Zeit vergangen ist - so hat es zumindest ein Kriminalwissenschaftler zwei Journalisten des Fernsehmagazins "Spiegel TV" gesagt. Neun Jahre sind seit den Haftbefehlen für Ronny S.

Fachleuten sei kein zweiter Strafrechtsfall bekannt, bei dem zwischen Festnahme und erstem Verhandlungstag so viel Zeit vergangen ist - so hat es zumindest ein Kriminalwissenschaftler zwei Journalisten des Fernsehmagazins "Spiegel TV" gesagt. Neun Jahre sind seit den Haftbefehlen für Ronny S., Andre B. und Enrico P. vergangen, sechs Jahre seit der Anklage der Schweriner Staatsanwaltschaft. Sie wirft den jungen Männern vor, im August 1992 an den schweren rassistischen Ausschreitungen im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen teilgenommen zu haben. Erst seit letztem Dienstag stehen sie nun vor Gericht - dazwischen blieb ihnen genügend Zeit, Straftaten zu begehen.

Die Rostocker Staatsanwaltschaft arbeitete zügiger als die in Schwerin. Der erste Angeklagte von Lichtenhagen stand dort im Februar 1993 vor Gericht. Die Rostocker haben bis heute nach eigenen Angaben 200 Ermittlungsverfahren abgeschlossen und in 44 Fällen Urteile gesprochen. Weil sich die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft auch nach dem Wohnort richten kann - die seit Dienstag vor Gericht stehenden Angeklagten leben alle im Schweriner Neubauviertel Großer Dreesch - liegt ihr Fall vor dem Schweriner Landgericht.

Als die Angeklagten im August 1992 von den Rostocker Ausschreitungen im Fernsehen erfahren haben, sind sie nach Lichtenhagen gereist. Sie sollen in die belagerte Zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber eingedrungen sein, und auf der Wiese davor Brandsätze gebastelt haben, die sie auf den Balkonen explodieren ließen. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch 150 Menschen in dem Haus. Die Angeklagten müssen sich wegen versuchten Mordes und gemeinschaftlicher Brandstiftung verantworten. Schon 1992 waren sie der Polizei bekannt; Andre B. wegen gefährlicher Körperverletzung, Raubes und Hehlerei, Ronny S. und Enrico P. wegen Körperverletzung. Bis heute sind Verfahren und Urteile wegen Körperverletzung, Betrugs und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen hinzugekommen.

Die Spiegel-TV-Autoren werfen dem Schweriner Gericht Nachlässigkeit vor. Zum Beispiel soll der Vorsitzende Richter Horst Heydorn bis heute nicht den Rostocker Ausländerbeauftragten Wolfgang Richter, der während der Ausschreitungen im Asylbewerberheim war, als potenziellen Zeugen zur Kenntnis genommen haben. Und das, obwohl ein Video-Mitschnitt eines Fernsehbeitrages für das ZDF-Magazin "Kennzeichen D", in dem Richter die bedrohliche Situation im Heim während des Geschehens schildert, zu den Prozessunterlagen gehören soll. Heydorn war es auch, der die Haftbefehle gegen die im Jahr 1992 17- bis 19-jährigen Angeklagten außer Vollzug setzen ließ. Die Jugendkammer unter Richter Heydorn sei überlastet und musste deshalb "vorrangig Haftsachen" bearbeiten, also Fälle mit Angeklagten in Untersuchungshaft, sagt eine Sprecherin. Offen bleibt, warum sie damals überhaupt auf freien Fuß gesetzt worden sind. Sie gelten als stadtbekannte Schläger. "Wen wir auch gefragt haben", sagt TV-Autor Heise, "die Männer waren den Schwerinern ein Begriff."

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