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Zentrale Mitarbeiterdatei: Arbeitgeber wollen Datenerfassung schneller ausweiten

Nach Datenschützern und Gewerkschaften haben nun auch die Arbeitgeber Kritik am neuen Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm „Elena“ geübt. Die Bundesregierung kündigt Korrekturen an.

Berlin - Nach Datenschützern und Gewerkschaften haben nun auch die Arbeitgeber Kritik am neuen Datenerfassungs- und Vernetzungsprogramm „Elena“ geübt. Das in der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten steckende „Potenzial zum Bürokratieabbau“ werde „leider nur rudimentär genutzt“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Alexander Gunkel, dem Tagesspiegel. Der zusätzliche Aufwand für die Arbeitgeber stehe bislang in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Seit Beginn des Jahres müssen alle Firmen die Einkommensdaten ihrer Beschäftigten elektronisch an eine zentrale Speicherstelle melden. Bislang seien in das Verfahren aber nur die Angaben für Arbeitslosengeld I, Elterngeld und Wohngeld einbezogen, sagte Gunkel. „Es wäre besser gewesen, wenn man die elektronische Erfassung gleich auf mehr Bescheinigungen ausgeweitet hätte.“

Ziel des bereits unter Rot-Grün entwickelten Projekts ist der Abbau von Bürokratie, die Entlastung der Firmen und das Verhindern von Sozialbetrug. Verdi-Chef Frank Bsirske hatte jedoch kritisiert, dass man ein ursprünglich sinnvolles Projekt „durch eine aberwitzige Datensammelwut ins absolute Gegenteil verkehrt“, und mit der Prüfung „sämtlicher Klagemöglichkeiten“ gedroht. Als problematisch werteten Gewerkschafter etwa, dass der Datenspeicher auch Angaben darüber enthalten sollte, ob Beschäftigte gestreikt oder Abmahnungen erhalten haben. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte die Verhältnismäßigkeit der Datensammlung bezweifelt.

Die Bundesregierung kündigte daraufhin Korrekturen an. Man werde die Datenfragebögen in Kürze überarbeiten, sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Gespeichert würden „nur die zur Berechnung von Sozialleistungen zwingend erforderlichen Informationen“. Die direkte Zuordnung von Streiktagen auf die jeweiligen Beschäftigten etwa werde unmöglich gemacht.

Laut Gunkel haben die Arbeitgeber „mehr als 100 Auskunfts-, Melde- und Bescheinigungspflichten gegenüber Behörden“. Das liege aber daran, „dass unser Sozialversicherungsrecht so kompliziert ist“. Die Firmen seien an einer Verringerung der vorgeschriebenen Datenweitergabe interessiert. „Wir wollen so wenig Daten wie möglich liefern“, sagte der BDA-Vize. „Die Streichung von Überflüssigem würden wir sofort unterstützen.“ Allerdings müssten die Kritiker sagen, welche Daten wegfallen könnten. „Uns ist dazu bisher nichts eingefallen.“

Zu den Warnungen vor möglichem Datenmissbrauch sagte Gunkel, dafür gebe es bislang keine Belege. Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Zugriff auf die Arbeitnehmerdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfe. Außerdem sei es eigenartig, dass die Missbrauchswarnung ausgerechnet vom Datenschutzbeauftragten komme, der den „Hauptschlüssel zur ’Elena’-Datenbank“ verwalte.

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