zum Hauptinhalt

Zugverspätungen: Bahn wird zur Kasse gebeten

Mehr Rechte für Bahnfahrer: Verspätet sich ein Zug um mehr als eine Stunde, bekommt der Kunde Geld zurück. Auf diese und weitere Verbesserungen einigte sich heute der Bundestag.

Bislang handelte es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Bahn und der Kunde bekam nur einen Reisegutschein in Höhe von 20 Prozent des Fahrpreises. Ab Sommer soll die Bahn dazu verpflichtet sein, 25 Prozent des Fahrpreises zurück zu zahlen. Sind Züge über zwei Stunden verspätet, soll die Erstattung sogar die Hälfte des Preises betragen.

Ausschlaggebend ist die Ankunftszeit. Auf diese Weise wird auch erfasst, wenn ein Bahnfahrer wegen einer geringen Verspätung einen Anschlusszug verpasst. Ist absehbar, dass sich ein Zug mehr als eine Stunde verspäten wird, darf der Kunde auch ganz von seiner Reise zurücktreten und erhält den vollen Preis zurück. Nach Mitternacht kann er auf einer Hotelübernachtung bestehen.

Für den Nahverkehr, also die Regionalzüge, sollen zusätzliche Bestimmungen gelten: Bei einer Verspätung von mehr als einer Stunde kann dort nach Mitternacht ein Taxi zum Preis von bis zu 80 Euro genutzt werden, wenn sonst keine Busse oder Bahnen mehr fahren.

Eine Verspätung von einer halben Stunde hat für die Bahn jedoch keine Konsequenzen. Mit Blick auf entstehende Mehrkosten, die eine Erhöhung der Fahrpreise nach sich ziehen würden, wurde auf eine Berücksichtigung verzichtet.

Nun muss der Bundesrat Mitte Mai noch zustimmen. Ein halbes Jahr später tritt ohnehin eine vergleichbare EU-Bestimmung in Kraft. (sp/Reuters)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false