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Politik: Zum Abschied ein Lob vom Richter

Maximilian Hofmeister gehört zu jenem Typ Richter, dem die Sachen noch nachgehen, wenn die Aktendeckel längst geschlossen sind und die Verhandlung lange beendet ist. Egal was passiert ist: Hinter jeder Tat steht für ihn ein Mensch, und an den Menschen versucht Hofmeister immer heranzukommen – während des Prozesses und gerade zu dessen Ende.

Maximilian Hofmeister gehört zu jenem Typ Richter, dem die Sachen noch nachgehen, wenn die Aktendeckel längst geschlossen sind und die Verhandlung lange beendet ist. Egal was passiert ist: Hinter jeder Tat steht für ihn ein Mensch, und an den Menschen versucht Hofmeister immer heranzukommen – während des Prozesses und gerade zu dessen Ende. So ist es nicht weiter verwunderlich, dass Hofmeister, wie schon nach dem Urteil gegen den Politikersohn Max Strauß im Sommer 2004, am Freitag zunächst zum Verurteilten spricht, bevor er an die Urteilsbegründung geht. So kann der frühere Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls, der einen sehr mitgenommenen Eindruck macht, nach einem Tadel („Ein Staatsbeamter darf nicht korrupt sein…“) doch noch ein Lob des Richters in die Zelle mitnehmen, die er dann Mitte September wohl wieder verlassen darf. Pfahls habe, sagt Hofmeister, mit seinem Geständnis „die Mauer des Schweigens zum Einsturz gebracht“.

Das Landgericht Augsburg hat Pfahls am Freitag wegen der Annahme millionenschwerer Schmiergelder zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. In punkto Aussageverweigerung ist der Vorsitzende Richter Hofmeister seit dem Prozess gegen Max Strauß, den der Angeklagte stumm über die Runden brachte, einiges gewohnt. Vermutlich formuliert er am Freitag die Passage mit der Mauer aber auch deshalb so drastisch, weil es ihm darauf ankommt zu rechtfertigen, warum dieses Urteil gegen Pfahls eben nicht „milde“ sei, wie es in der Öffentlichkeit lange vor dem Richterspruch oft geheißen hat. Das Gericht konnte dem ehemaligen Rüstungsstaatssekretär, der 1999 für die Dauer von fünf Jahren von Singapur aus untertauchte, nicht nachweisen, dass er im Fall der Lieferung von Spürpanzern vom Typ „Fuchs“ an Saudi-Arabien 1991 bestechlich gewesen sei. Von Milde, so Hofmeister, könne daher keine Rede sein, mehr sei gesetzlich eben „nicht drin“.

Pfahls hatte nach seiner Verhaftung 2004 in Paris eingeräumt, vom Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber insgesamt 3,8 Millionen Mark für Vermittlungsgeschäfte bekommen zu haben, davon hätten ihm aber nur gut 800 000 zur Verfügung gestanden, der Rest wurde in der Schweiz auf einem Nummernkonto geparkt. Dort war nicht nur für „Holgart“, sondern auch für „Maxwell“ ein Konto eingerichtet gewesen. Das Augsburger Gericht sah im letzten Jahr an diesem Punkt die Beweiskette im Fall Max Strauß geschlossen. Strauß war Maxwell, hieß es. Und Holgart war Pfahls.

Tatsächlich jedoch hatte Pfahls mit dem Panzergeschäft noch nicht einmal am Rande zu tun, wie der in der letzten Woche als Zeuge gehörte Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl aussagte. Pfahls sei „keine Spur“ beteiligt gewesen, hatte Kohl erklärt, alles sei Chefsache gewesen, also seine. Mit „außerordentlicher“ Dankbarkeit reagierte Kohl in Augsburg auf die von Pfahls’ Verteidiger vorgetragene Entschuldigung seines Mandanten an die Adresse des ehemaligen Bundeskanzlers. Kohl nahm Pfahls’ Entschuldigung im Namen der Bundesrepublik an.

Es bleiben Fragen. Fragen, die am Ende nur der in Kanada beständig gegen seine Auslieferung arbeitende Waffenhändler Schreiber beantworten könnte. Warum, darüber hatte auch Kohl sich äußerst verwundert gezeigt, bekam Pfahls so viel Geld für einen Deal, der längst gelaufen war? Und wofür wollte Schreiber Pfahls „anfüttern“? Die Verteidigung hat angekündigt, dass sie in Revision gehen werde. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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