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Politik: Zum Sterben zu viel

Experten wollen die Selbstbestimmung todkranker Patienten stärken. Aber die Ärzte sind skeptisch

Berlin - Zunächst einmal spendete die Justizministerin Beifall. „Zügig“ werde sie einen Gesetzentwurf erarbeiten, um die Selbstbestimmung todkranker Patienten zu stärken, versprach Brigitte Zypries (SPD) der Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ um den früheren BGH-Richter Klaus Kutzer. Lebensverlängernde Maßnahmen gegen den ausdrücklichen Wunsch von Patienten soll es künftig nicht mehr geben. Schriftliche Willensbekundungen, die so genannten Patientenverfügungen, sollten größere Bedeutung erhalten, und das Ministerium werde dafür auch – über Internet und Broschüren – Formulierungshilfen geben.

Mit dem zweiten Teil ihrer Empfehlungen kam die Kommission allerdings weniger gut an. „Mit Interesse zur Kenntnis genommen“ lautete die Zypries-Formel dafür. Die Arbeitsgruppe hatte zusätzlich vorgeschlagen, passive und indirekte Sterbehilfe straffrei zu stellen, wenn dies dem ausdrücklichen oder dem „mutmaßlichen“ Patientenwillen entspreche. Und auch eine Schmerzbehandlung unter Inkaufnahme des Todes solle nicht strafbar sein. Bei „rechtlich und ethisch so sensiblen Fragen“ sei erst einmal eine breite gesellschaftliche Debatte nötig, wand sich Zypries. Schließlich müsse man Missbrauch ausschließen. Die klare und unmissverständliche Expertenabsage an aktive Sterbehilfe hingegen sei zu begrüßen, denn niemand dürfe sich zum „Herrn über Leben und Tod machen“.

Letzteres befürchten Experten allerdings auch, wenn der zweite Teil der Empfehlungen Gesetz werden sollte. Ärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe sagte dem Tagesspiegel, er wäre sehr dankbar, wenn es bei den Patientenverfügungen mehr Rechtssicherheit gäbe. Man müsse sich aber „sehr gut überlegen, ob man an den Strafrechtsparagrafen geht“. Wenn man indirekte Sterbehilfe über Schmerzmittel erlaube, öffne man der verbotenen Tötung auf Verlangen Tür und Tor. Und Patienten ohne Bewusstsein könne man nicht sterben lassen, indem man ihnen einfach den Willen zum Tod unterstelle. „Wir Ärzte gehen davon aus, dass auch diese Menschen leben wollen.“ Die Empfehlungen zur passiven und indirekten Sterbehilfe würden geradezu zum Missbrauch einladen, so Hoppe. „Wir möchten aber nicht, dass das Strafrecht Menschen unterstützt, die lästige Verwandte loswerden wollen.“

Der Bericht der Arbeitsgruppe steht im Internet unter www.bmj.bund.de

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