Zuschussrente : Ursula von der Leyen im Kampf gegen die Altersarmut

08.09.2011 08:53 UhrVon Rainer Woratschka
Vage Hoffnung. Ob sich der Protest lohnt? Profitieren von den Plänen wird mittelfristig nur, wer 45 Beitragsjahre und dazu private Vorsorge nachweisen kann. Foto: ecopix/Friedel
Vage Hoffnung. Ob sich der Protest lohnt? Profitieren von den Plänen wird mittelfristig nur, wer 45 Beitragsjahre und dazu private Vorsorge nachweisen kann. - Foto: ecopix/Friedel

Die Arbeitsministerin legt neue Rentenpläne vor, nach denen Geringverdiener von einer steuerfinanzierten "Zuschussrente" profitieren sollen. Die Opposition und der DGB kritisieren die Pläne jedoch als „Mogelpackung“.

Berlin - Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) möchte der drohenden Altersarmut mit einer steuerfinanzierten „Zuschussrente“ begegnen. Geringverdiener, die auf mindestens 45 Versicherungsjahre kommen und zusätzlich privat vorgesorgt haben, sollen ihre Altersrente auf 850 Euro aufgestockt bekommen – das wären bis zu 200 Euro mehr als in der Grundsicherung. Gleichzeitig soll es Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und mehr Zuverdienstmöglichkeiten für Rentner geben.

Die CDU-Politikerin bestätigte diese Pläne in einem Interview mit der „Zeit“.

Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet haben, würden bisher „genauso behandelt wie jemand, der nie gearbeitet oder vorgesorgt hat“, sagte sie. „Das ist ungerecht, da müssen wir nachbessern.“ Für 2013 erwarte sie bereits 15 000 bis 20 000 Berechtigte für die neue Zuschussrente. Danach werde die Zahl schnell bis auf 100 000 steigen, 2035 sei mit gut einer Million Berechtigter zu rechnen.

Dabei sind die Kriterien streng. Anspruch auf die Zuschussrente sollen nur Geringverdiener mit mindestens 45 Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem vergleichbaren öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem haben. Angerechnet werden dafür zwar auch Schul-, Berufsausbildungs-, Studien- und Krankheitszeiten sowie Phasen von Arbeitslosigkeit und Schwangerschaft. Die Berechtigten müssen aber mindestens 35 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung oder Pflege nachweisen können – und mindestens 35 Jahre lang zusätzlich privat oder betrieblich fürs Alter vorgesorgt haben.

Lesen Sie auf Seite zwei: Wie der Staat den Zugang zur Zuschussrente erleichtern möchte.

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