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Politik: Zuwanderung: Am Anfang stand die Green-Card

27. Juni 2000: Als erste Partei legt die FDP einen Gesetzentwurf zur Zuwanderung vor.

27. Juni 2000: Als erste Partei legt die FDP einen Gesetzentwurf zur Zuwanderung vor.

12. Juli 2000: Innenminister Otto Schily (SPD) beruft eine Zuwanderungskommission für Lösungsvorschläge.

8. November 2000: Die Grünen präsentieren ein Drei-Säulen-Modell mit flexiblen Quoten für Fachkräfte.

7. Juni 2001: Laut CDU-Konzept soll das Recht auf Asyl bleiben. Für den Zuzug in den Arbeitsmarkt wird ein Auswahlverfahren gefordert.

4. Juli 2001: Die Süssmuth-Kommission kommt zu dem Schluss, das Zuwanderung nötig ist.

6. Juli 2001: Das Konzept der SPD sieht vor, dass bis 2010 nur hoch qualifizierte Akademiker einreisen sollen.

3. August 2001: Laut Referentenentwurf von Innenminister Otto Schily (SPD) soll dase Ausländerrecht reformiert, Zuwanderung am Arbeitsmarkt ausgerichtet, die Integration verbessert werden.

28. Oktober 2001: Im überarbeiteten Konzept der Koalition soll die Altersgrenze für nachziehende Kinder nur noch von 16 auf 14 Jahre und nicht mehr auf 12 Jahre gesenkt werden. Der Status von Opfern nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung wird verbessert.

7. November 2001: Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf.

13. Dezember 2001: Bei der ersten Lesung im Bundestag bleibt die Union bei ihrem Nein und meldet Nachbesserungsbedarf in 70 bis 80 Punkten an.

20. Dezember 2001: Beim ersten Durchgang im Bundesrat bekräftigen die unionsregierten Länder ihre Ablehnung.

16. Januar 2002: Bei einer Anhörung vor dem Bundestags-Innenausschuss unterstützen fast alle der 17 Experten das Gesetz.

25. Februar 2002: Die rot-grüne Koalition macht der Union weitere Zugeständnisse und nimmt zahlreiche Forderungen der Union und des Bundesrates auf. Die Union lehnt den Konsensvorschlag ab.

1. März 2002: Der Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz der rot-grünen Bundesregierung. Für das Gesetz stimmen 321 Abgeordnete, 225 votieren dagegen, 41 enthalten sich.

22. März 2002: Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu. Die Mehrheit wurde vom Land Brandenburg trotz des uneinheitlichen Abstimmungsverhaltens von Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) und Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) gesichert.

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