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Politik: Zuzahlen und Quittungen sammeln

Die Gesundheitsreform wird Gesetz. Für Patienten wird es teurer – allerdings gibt es Belastungsgrenzen

D ie zwischen Bundesregierung und Union ausgehandelte Gesundheitsreform ist endgültig unter Dach und Fach. Der Unions-dominierte Bundesrat billigte am Freitag in Berlin mit großer Mehrheit das vom Bundestag bereits im September verabschiedete Reformgesetz. Damit sollen die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen von heute durchschnittlich 14,4 auf 13,6 im nächsten Jahr und auf fast zwölf Prozent im Jahr 2006 gesenkt werden. Allerdings müssen sich die Versicherten in Zukunft noch stärker selbst beteiligen. Die Änderungen ab 2004 im Einzelnen:

Praxisgebühr: Jeder erste Arztbesuch im Quartal kostet zehn Euro. Für weitere Praxisbesuche in dieser Zeit muss der Patient eine Überweisung seines ersten Arztes mitbringen, ansonsten werden wieder zehn Euro fällig. Wer aber im selben Quartal noch zum Zahnarzt geht, muss dafür ebenfalls zehn Euro zahlen, auch wenn der Patient vorher schon einen anderen Arzt aufgesucht hat.

Zuzahlungen: Patienten müssen bei allen medizinischen Leistungen zehn Prozent zuzahlen, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro. Das gilt ebenso für Medikamente wie für Massagen oder Bandagen. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von den Krankenkassen nur noch in Ausnahmefällen erstattet.

Krankenhausaufenthalte: Jeder Patient muss sich pro Kliniktag mit zehn Euro an den Kosten beteiligen. Dies gilt für maximal 28 Tage. Bisher waren es je neun Euro für höchstens vierzehn Tage.

Brillen: Sehhilfen müssen die Versicherten ab 2004 selbst finanzieren. Die bisherigen Zuschüsse zu den Gläsern, die je nach Stärke 20 bis rund 100 Euro pro Paar betrugen, entfallen. Nur noch Sehhilfen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sowie für schwer Sehbehinderte werden bezuschusst.

Zuzahlungsbefreiungen: Die bisherigen Befreiungsbescheinigungen sind ab 1. Januar 2004 ungültig. Ab dann gibt es eine vom Einkommen abhängige Obergrenze für Zuzahlungen: generell zwei Prozent vom Bruttoeinkommen und ein Prozent bei chronisch Kranken. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von den Zuzahlungen befreit. Alle anderen müssen die Quittungen für ihre geleisteten Zuzahlungen sammeln. Wenn sie die Obergrenze überschreiten, müssen sie bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen, die bis zum Jahresende gilt.

Ab 2005 ist der Zahnersatz keine normale Kassenleistung mehr. Die Versicherten müssen dafür eine Extra-Versicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Kasse abschließen. Bei den gesetzlichen Kassen sollen die Beiträge zwischen sechs und acht Euro pro Monat liegen, damit die gleiche Zuschussregelung für Zahnersatz gilt, wie derzeit noch.

Ab 1. Januar 2006 wird das Krankengeld allein vom Arbeitnehmer abgesichert. Dafür soll er über den vom Arbeitgeber mitfinanzierten Kassenbeitrag hinaus 0,5 Prozentpunkte Sonderbeitrag leisten.

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