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Politik: Zwangsarbeiter-Entschädigung: Schröder gegen zusätzliches Geld für polnische NS-Opfer

Ehemalige NS-Zwangsarbeiter in Polen können nicht auf zusätzliche Entschädigungszahlungen hoffen. Bundeskanzler Gerhard Schröder erteilte solchen Forderungen am Dienstag in Stettin nach einem Treffen mit Präsident Aleksander Kwasniewski eine klare Absage.

Ehemalige NS-Zwangsarbeiter in Polen können nicht auf zusätzliche Entschädigungszahlungen hoffen. Bundeskanzler Gerhard Schröder erteilte solchen Forderungen am Dienstag in Stettin nach einem Treffen mit Präsident Aleksander Kwasniewski eine klare Absage. Im Streit zwischen der Bundesstiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und der polnischen Partnerorganisation um den Zloty-Wechselkurs für die erste Entschädigungsrate in Höhe von 1,3 Milliarden Mark müssten die Beteiligten einen Kompromiss finden. Die Bundesregierung werde dies unterstützen. Aber mehr Geld könne es weder von der deutschen Wirtschaft noch vom deutschen Staat geben. "Es gibt sicher Möglichkeiten, auf freundschaftlichem Weg eine Lösung zu finden", sagte Schröder.

Die polnische Versöhnungsstiftung und Opfervertreter hatten beklagt, dass die ersten Entschädigungszahlungen für die 500 000 Überlebenden der Zwangsarbeit zu einem ungünstigen Wechselkurs umgetauscht worden seien. So stünden den Opfern weniger Geld als erwartet zur Verfügung. Allerdings war es die polnische Seite, die Wert auf eine Auszahlung in der Landeswährung Zloty legte. Inzwischen wird auch in Polen die Verhandlungsführung der Stiftung "Polnisch-deutsche Aussöhnung" und deren Chef Bartosz Jalowieski kritisiert. In Warschau gibt es bereits Gerüchte, seine Ablösung stehe unmittelbar bevor.

Am 23. August werden sich Vertreter der deutschen und der polnischen Stiftung in Berlin treffen. Schröder erwartet, dass der Streit dann beigelegt wird. Bei der Bundesstiftung wird das nicht ausgeschlossen. "Wir sind zuversichtlich, dass es eine für beide Seiten befriedigende Lösung geben kann", sagte Sprecher Kai Hennig am Mittwoch.

Am Mittwoch wurde zudem bekannt, dass zwei Italiener gegen die Einrichtung der Stiftung für die Entschädigung Verfassungsbeschwerde eingereicht haben. Nach Angaben des Marburger Anwalts Joachim Lau sehen sich ein ehemaliger ziviler Zwangsarbeiter und ein Militärinternierter durch den deutschen Gesetzgeber von jedem Recht auf Entschädigung ausgeschlossen. Sie bemängeln unter anderem, dass nach dem Gesetz Kriegsgefangenschaft keine Leistungsberechtigung begründe und die Leistungsberechtigung von einem Verzicht auf weitergehende Ansprüche abhängig gemacht werde. Diese Bestimmungen stellten eine Einschränkung der Grundrechte dar.

Der Völkerrechtler Christian Tomuschat kommt in einem Gutachten im Auftrag des Finanzministeriums zum dem Schluss, dass italienische Militärinternierte als Kriegsgefangene zu gelten haben. Damit haben sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Ausnahmen könne es nur bei rassisch Verfolgten geben.

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