zum Hauptinhalt
Foto: dapd

© dapd

Politik: Zwei Jahre zur Bewährung für Chirac Premiere in Frankreich:

Ex-Präsident verurteilt.

Paris - Nun ist Jacques Chirac doch noch von seiner Vergangenheit eingeholt worden. Am Donnerstag verurteilte ein Pariser Gericht den früheren Staatspräsidenten Frankreichs und Bürgermeister der Hauptstadt in einer knapp zwei Jahrzehnte zurückliegenden Affäre um fiktive Arbeitsverhältnisse zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der 79-Jährige habe sich der Veruntreuung öffentlicher Gelder, des Vertrauensbruchs und der illegalen Vorteilsnahme schuldig gemacht, erklärte der Vorsitzende Richter Dominique Pauthé. Von den neun Mitangeklagten wurden zwei freigesprochen, einer erhielt trotz Schuldspruchs Straferlass, die übrigen Bewährungsstrafen bis zu drei Monaten, unter ihnen Jean de Gaulle, ein Enkel des Generals de Gaulle. Chirac hatte ihnen Jobs auf Kosten der Pariser Steuerzahler zugeschanzt, die ausschließlich den Interessen seiner Partei RPR dienten.

Es war das erste Mal seit 1945, dass sich ein ehemaliger Präsident der Republik wie ein gewöhnlicher Bürger der Justiz stellen musste. Die dem Altpräsidenten zur Last gelegten Taten beziehen sich nicht auf seine Tätigkeit im Elysée-Palast, sondern auf seine Zeit als Bürgermeister von Paris. Wegen seiner Immunität als Staatsoberhaupt blieb er bis zum Ausscheiden aus dem Amt von der Strafverfolgung verschont. Erst im Jahr 2007 konnte die Justiz die Untersuchung gegen ihn aufnehmen, wurde dabei jedoch durch zahlreiche Einsprüche behindert. Ein persönliches Erscheinen vor Gericht blieb Chirac erspart. Zu Beginn der Verhandlung im September hatte die Verteidigung ein ärztliches Gutachten vorgelegt, das dem Angeklagten Gedächtnisstörungen bescheinigt. Auch bei der Urteilsverkündung war er nicht selbst anwesend. In Berufung gehen will Chirac nicht. Er besitze nicht mehr die „nötigen Kräfte, um vor neuen Richtern einen Kampf um die Wahrheit zu führen“, teilte er am Donnerstagabend mit.

Vor der Verhandlung war von vielen Seiten versucht worden, das Verfahren zu Fall zu bringen. Auf Initiative von Chiracs Nachfolger Nicolas Sarkozy einigte sich die RPR-Nachfolgepartei UMP mit der Stadt Paris auf die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von von 2,2 Millionen Euro, von denen ein Teil von Chirac getragen wurde. Die Stadt zog sich darauf als Nebenklägerin zurück. Die Staatsanwaltschaft wollte die Anklage fallen lassen, aber eine Antikorruptionsorganisation ließ nicht locker. Vollends zur Posse geriet das Auftreten der Staatsanwaltschaft, als sie für Freispruch plädierte. Davon ließ sich das Gericht nicht beeindrucken: Chirac habe im Umgang mit öffentlichen Geldern die von Volksvertretern erwartete „Gewissenhaftigkeit“ vermissen lassen. Hans-Hagen Bremer

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false