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Die Mindestlohn-Kommission hat sich konstituiert. Vorsitzender ist der frühere Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau (SPD)

© Wolfgang Kumm/dpa

Zwei Monate nach Einführung: Mindestlohn-Kommission nimmt ihre Arbeit auf

Zwei Monate nach Einführung des Mindestlohns konstituiert sich die Kommission, die künftig über die Höhe der Lohnuntergrenze entscheiden soll. Was darüber hinaus deren Aufgabe sein soll, ist in der Koalition umstritten.

Anfang 2017 soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro zum ersten Mal angehoben werden. Wie hoch er dann ausfallen wird, darüber wird die Mindestlohn-Kommission ein halbes Jahr vorher festlegen. Das Gremium, in dem Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten sind, hat am Freitag seine Arbeit aufgenommen. Vorsitzender ist der ehemalige Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau (SPD).

Mindestlohn wird alle zwei Jahre angehoben

Die Kommission soll künftig alle zwei Jahre eine Anhebung prüfen. Sie soll sich bei der Festsetzung des Mindestlohns „nachlaufend an der Tarifentwicklung“ orientieren, heißt es im Gesetzestext. Das heißt: Wenn die Konjunktur gut läuft und die Gewerkschaften ordentliche Lohnerhöhungen durchsetzen können, sollen auch die Arbeitnehmer davon profitieren, die den Mindestlohn bekommen. Außerdem soll die Kommission bei der Festlegung der Höhe berücksichtigen, dass es einen „angemessenen Mindestschutz“ der Arbeitnehmer gebe, heißt es weiter. Sie soll aber auch auf die Wirtschaft Rücksicht nehmen, um „Beschäftigung nicht zu gefährden“. Theoretisch ist also auch denkbar, dass der Mindestlohn gesenkt wird, beispielsweise wenn es eine Wirtschaftskrise gibt.

In der Mindestlohn-Kommission sind Arbeitgeber und Gewerkschaften vertreten

Die Koalitionsfraktionen hatten entschieden, die Festsetzung der Mindestlohnhöhe einer Kommission zu übertragen, um diesen Konflikt aus der Politik herauszuhalten. "Wir wollen
keinen politisch festgesetzten Mindestlohn", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Vorbild ist Großbritannien, wo es seit Längerem die „low pay commission“ gibt. In dieser spielen allerdings die Sozialpartner nicht so eine große Rolle wie in der deutschen Mindestlohn-Kommission. In das neunköpfige Gremium entsenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils drei stimmberechtigte Vertreter. Außerdem gibt es zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler, die lediglich eine beratende Funktion haben. Die Kommission soll außerdem die Auswirkungen des Mindestlohns evaluieren und alle zwei Jahre einen Bericht erstellen.

Union und SPD streiten weiter über Dokumentationspflichten

Zum Start der neuen Kommission schwelte der koalitionsinterne Streit über die Umsetzung des Mindestlohns weiter. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), sagte, das Gremium prüfe unter anderem, ob die Dokumentationspflichten erforderlich seien. Das Arbeitsministerium wies diese Darstellung zurück. Zwischen Union und SPD sind die Aufzeichnungspflichten für die Wirtschaft umstritten. Arbeitgeber müssen für Minijobber im gewerblichen Bereich die täglichen Arbeitszeiten aufschreiben. Diese Pflicht gilt auch für Beschäftigte in den neun Branchen, die als anfällig für Schwarzarbeit gelten, wie etwa die Bauindustrie und die Gastronomie. Die Union möchte die Vorschriften für die Wirtschaft gerne lockern. Der Kommissionsvorsitzende Voscherau machte deutlich, für anfängliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Mindestlohns sei das Gremium der falsche Ansprechpartner. (mit dpa)

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