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Politik: Zwischenablage P

Foto: Rückeis / Montage: DP HINTER DEN LINDEN Akten richtig abzulegen ist eine Wissenschaft. Lange Aktenordnungen regeln penibel Farbe und lfd.

Von Robert Birnbaum

Foto: Rückeis / Montage: DP

HINTER DEN LINDEN

Akten richtig abzulegen ist eine Wissenschaft. Lange Aktenordnungen regeln penibel Farbe und lfd. Nr., Sachgebietszuordnung nach Jahren, Hausnummern, Alphabet oder Bearbeitungsdatum – die Sortiermöglichkeiten sind schier unbegrenzt, darum muss die Aktenordnung Grenzen setzen. Denn es ist ja nicht damit getan, dass einer eine Akte in einen Schrank schiebt. Es muss der richtige Schrank sein. Wer Akten falsch ablegt, verhindert, dass sie je wieder gefunden werden und kann sie genauso gut wegschmeißen. Doch selbst das Wegschmeißen hat seinen Aktenordnungsplatz: „Das geben wir bitte in die Ablage P“, sagt der Bürokrat im Bürokratenscherz. P nämlich wie „Papierkorb“.

Aus dem Deutschen Bundestag nun ist eine Innovation im Ablagewesen zu berichten, genauer aus dem Paul-Löbe-Haus. Dort arbeitet der Abgeordnete. Aber Abgeordnete sind auch Menschen, weshalb sie manchmal ein menschliches Bedürfnis ankommt. Das Bedürfnis nimmt leider keinerlei Rücksicht darauf, ob der Abgeordnete gerade eine Akte bei sich trägt. Andererseits – Verzeihung, aber wir müssen es ansprechen – verlangt das Bedürfnis zwei freie Hände. Die übliche Toilette, kahl gekachelt, verlangt vom Aktenträger ein gewisses akrobatisches Geschick. Nicht so im Paul-Löbe-Haus. Zwar besteht im eigentlichen Bedürfnisbereich das Problem fort. Aber dafür hat die Verwaltung neben den Waschtisch eine V-förmig gebogene Edelstahlplatte an die Wand geschraubt. Nicht, dass auf dem Waschtisch nicht genug Platz für viele Akten wäre. Doch auf der Edelstahlplatte steht „Aktenablage“. Also ist wahrscheinlich die Benutzung in der Aktenordnung des Bundestages unter Strafandrohung vorgeschrieben.

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