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Politik: Zypries führt Kronzeugen wieder ein

Justizministerin hofft auf aussagewillige Aussteiger

Berlin - Mit einer neuen Kronzeugenregelung will die Bundesregierung die Aufklärung schwerer Straftaten erleichtern. Ein Gesetzentwurf aus dem Hause von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), der am Mittwoch dem Kabinett zum Beschluss vorliegt, sieht die Möglichkeit des Strafnachlasses für Täter in allen Bereichen der Schwerkriminalität vor, die ihre Mittäter verraten. Damit wird die Kronzeugenregelung, die es bis 1999 nur im Bereich terroristischer und krimineller Vereinigungen gab, in wesentlich erweiterter Form neu aufgelegt.

„Ich denke, es ist ein faires Angebot um Leute zu animieren, aus der Szene auszusteigen“, sagte Zypries. Die Regelung richte sich insbesondere auf die organisierte Kriminalität und terroristische Vereinigungen. Denn als Kronzeuge könne nur auftreten, wer im Rahmen organisierter Strukturen handle. „Bei Islamisten ist das sehr wenig der Fall“, sagte die Justizministerin.

Nach dem Gesetz kann künftig als Kronzeuge aussagen, wer wegen schwerer Straftaten wie Landesverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Geldfälschung, sexuellem Missbrauch von Kindern, Mord oder Totschlag, Bandendiebstahl oder auch Taten nach dem Asylverfahrensgesetz belangt wird. Sämtliche Taten, die für Regelung infrage kommen, sind in Paragraf 100a der Strafprozessordnung bereits festgelegt. Dort werden die schweren Straftaten aufgezählt, deren Aufklärung mittels Telefonüberwachung verbessert werden soll.

Die Strafmilderung darf bei Mord nur bis zur Mindeststrafe von zehn Jahren gewährt werden, straffrei kann nur bleiben, wer auch ohne Kronzeugenregelung nicht mehr als drei Jahre erhalten hätte. Um Missbrauch zu verhindern, kann eine falsche Kronzeugenaussage mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Aussage muss zudem dazu führen, dass eine Strafverfolgung der durch die Aussage Belasteten möglich wird.

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