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Politik: Zypries mahnt Schäuble Ministerin bemängelt Novelle zu BKA-Gesetz

Berlin - Auch nach der Intervention von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bleiben SPD-Innenpolitiker und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hart gegenüber der Union: Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte Online-Durchsuchung zur Ausforschung der Computer islamistischer Gefährder kommt vorerst nicht ins Kabinett. Die Sprecherin der Justizministerin sagte am Dienstag: „Aus unserer Sicht ist noch eine Vielzahl technischer und verfassungsrechtlicher Fragen nicht geklärt.

Berlin - Auch nach der Intervention von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) bleiben SPD-Innenpolitiker und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hart gegenüber der Union: Die von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geforderte Online-Durchsuchung zur Ausforschung der Computer islamistischer Gefährder kommt vorerst nicht ins Kabinett. Die Sprecherin der Justizministerin sagte am Dienstag: „Aus unserer Sicht ist noch eine Vielzahl technischer und verfassungsrechtlicher Fragen nicht geklärt.“

Die Justizministerin dreht jetzt vielmehr den Spieß um: Angesichts dessen, dass am Gesetzentwurf Schäubles zum BKA-Gesetz, zu dem die Online-Durchsuchung gehört, verfassungsrechtliche Einsprüche geltend gemacht wurden, sei nun das Innenministerium an der Reihe, einen tragbaren Entwurf vorzulegen. Im Übrigen sei es dafür „nicht zielführend, dass eine vor Monaten eingerichtete Arbeitsgruppe nicht weitergeführt wird“.

Dabei lehnen die Sozialdemokraten die Online-Durchsuchung nicht grundsätzlich ab. Vielmehr rätseln die Experten insbesondere an einer technischen Möglichkeit, die Online-Durchsuchung verfassungskonform zu gestalten. Denn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum großen Lauschangriff hat auch für die Online-Durchsuchung seine Bedeutung: Der Kernbereich der privaten Lebensführung muss geschützt bleiben. Wie aber, so fragen die Skeptiker, soll ein auf den Computer des Verdächtigen eingespeister Trojaner vor Privatem haltmachen können? Auf diese Frage gibt der bisherige Gesetzentwurf aus dem Hause Schäuble keine Antwort. Allerdings hat offenbar auch das Bundeskriminalamt noch keine Antwort darauf. In diesem Sinne zumindest gab am Dienstag der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Sebastian Edathy, BKA-Präsident Jörg Ziercke wieder.

Mit der Online-Durchsuchung ohne diesen Privatschutz hat das BKA bereits seine Erfahrungen. Durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom Februar 2006 wurde das BKA ermächtigt, einen Iraner mittels Online-Durchsuchung zu überwachen. Der Mann wurde verdächtigt, für einen iranischen Geheimdienst Konstruktionszeichnungen aus dem Bereich der Atomtechnologie in Deutschland beschafft zu haben. Zur Ausforschung durfte deshalb ein dafür konzipiertes Computerprogramm (ein Trojaner) auf die von ihm genutzten Computer installiert werden.

In einem anderen Fall wurde offenbar mehr als ein Jahr ein bekannter Islamist per Online-Durchsuchung überwacht. Einen weiteren Überwachungsantrag lehnte ein Bundesrichter im November 2006 ab. Die Beschwerde der Bundesanwaltschaft dagegen führte zu einem Grundsatzurteil. Darin erklärte der Bundesgerichtshof im Januar dieses Jahres die Online-Durchsuchung mangels Gesetzesgrundlage für unzulässig. Der Bundesinnenminister musste die Maßnahmen stoppen.Barbara Junge

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