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Politik: Zypries will Psychoterror bestrafen Justizministerin legt Gesetz gegen Stalking vor

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Stalking unter Strafe stellt. Unter Stalking ist beharrliches Bedrohen, Belästigen und Nachstellen gegen den Willen des Betroffenen zu verstehen.

Berlin - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat am Freitag einen Gesetzentwurf vorgestellt, der Stalking unter Strafe stellt. Unter Stalking ist beharrliches Bedrohen, Belästigen und Nachstellen gegen den Willen des Betroffenen zu verstehen. Der vom Bundesrat im März beschlossene Entwurf sei wegen unkonkreter Formulierungen verfassungsrechtlich bedenklich, sagte Zypries. Da Stalking auf unterschiedliche Weise erfolgen kann, sei es schwierig, objektive Tatbestände zu formulieren. Zypries wählte nun aus der Bandbreite möglicher Handlungen „die gängigsten Formen“ des Stalkings aus.

Der neue Paragraf 241 b („Nachstellung“) im Strafgesetzbuch würde nur einen Teil der Stalking-Taten unter Strafe stellen. Für alle anderen Formen müsste weiterhin das Gewaltschutzgesetz herangezogen werden. Dieses ermöglicht Opfern häuslicher Gewalt, auf zivilrechtlichem Weg ein Kontakt- und Annäherungsverbot zu erwirken. Erst wenn der Stalker dieses Verbot missachtet, macht er sich strafbar.

Zypries’ Entwurf soll vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden. Mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe muss rechnen, „wer einem Menschen unbefugt nachstellt“, „seine Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt“, indem er „beharrlich seine räumliche Nähe aufsucht“, unter Verwendung von Kommunikationsmitteln aller Art oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, personenbezogene Daten missbraucht, um für das Opfer Waren oder Dienstleistungen zu bestellen, oder Dritte veranlasst, Kontakt aufzunehmen. Dasselbe gilt, wenn „mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit“ gedroht wird.

Bislang werden die Brisanz der Fälle und der Grad der Bedrohung oft nicht erkannt. Um die Opfer besser zu begleiten, sollen Richter, Staatsanwälte und auch die Polizei zusammenarbeiten und entsprechend geschult werden.

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