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Brandenburg: Polizeigesetz geändert: Videoüberwachung in Brandenburg erlaubt

Im Land Brandenburg sind Videoüberwachung, Aufenthaltsverbote und der finale Rettungsschuss künftig erlaubt. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von SPD und CDU stimmte der Landtag am Mittwoch den entsprechenden Änderungen des Polizeigesetzes zu.

Im Land Brandenburg sind Videoüberwachung, Aufenthaltsverbote und der finale Rettungsschuss künftig erlaubt. Mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen von SPD und CDU stimmte der Landtag am Mittwoch den entsprechenden Änderungen des Polizeigesetzes zu. Die PDS-Opposition bezeichnete die neuen Regelungen als verfassungspolitisch untragbar und kündigte eine Klage vor dem Landesverfassungsgericht an. Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) verteidigte die Änderungen. Die Polizei habe ein Anrecht auf optimales rechtliches und praktisches Handwerkszeug. Der finale Rettungsschuss bedeute keine Ausweitung der Befugnisse sondern lediglich eine rechtliche Klarstellung.

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