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Potsdam: Haft nach der Haft: Justiz will Sextäter wegsperren

Ungeachtet der derzeitigen Diskussion um die Rechtmäßigkeit strebt die Brandenburger Justiz jetzt die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualverbrecher an.

Berlin/Potsdam - Der Prozess gegen einen mehrfach vorbestraften Sexualtäter beginnt am 11. Oktober in Potsdam, bestätigte ein Gerichtssprecher gestern. Der 43-Jährige hat zehn Jahre Haft abgesessen wegen erpresserischen Menschenraubes, Vergewaltigung und Diebstahls. Nun will die Justiz den als gefährlich eingestuften Mann dauerhaft wegsperren. Wie berichtet, plant Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), die nachträgliche Sicherungsverwahrung ganz abzuschaffen; die CDU setzt sich für die „Haft nach der Haft“ ein.

Die Justizministerin will einer weiteren juristischen Pleite zuvorkommen. Denn für die europäischen Richter ist Sicherungsverwahrung (SV) eine Strafe. Diese dürfe nicht rückwirkend angeordnet werden. Deutschland verstößt mit der nachträglich angeordneten Sicherungsverwahrung also gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter im Dezember. Von dem Urteil profitieren auch die sieben Berliner Sicherungsverwahrten, die ihre Tat vor 1998 begangen haben und nun länger als zehn Jahre in SV sitzen. Sie kommen demnächst frei.

Doch der 43-Jährige soll in Haft bleiben. „Die Gesetzeslage ist unverändert“, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht, Frank Tiemann, gestern. Auf die derzeitige Diskussion in der Politik könne man keine Rücksicht nehmen. Das sehen der Mann und sein Verteidiger, Bodo Zielonka, anders. „Das Gericht verletzt die Grundrechte“, sagte Zielonka. Denn eine Sicherungsverwahrung gegen seinen Mandanten verstoße gegen das Rückwirkungsverbot. Der 43-Jährige sagt es so: „Auf Druck der Öffentlichkeit werden Gesetze umschifft.“

Vor zehn Jahren machte der Fall Schlagzeilen: Am 1. April 2000 zerrte er in Seddin die 20-jährige Mandy K. ins Auto und sperrte sie in den Kofferraum. Erst sagte er ihr, er wolle 500 000 Mark Lösegeld für sie. Dann vergewaltigte er die Frau stundenlang in einem Wald und sperrte sie wieder in den Kofferraum. Als zufällig ein Polizeiauto vorbeifuhr, flüchtete E. zu Fuß. Das Opfer wurde befreit, am Tatort lag der Ausweis des Täters.

Für diese Tat bekam der zweimal einschlägig vorbestrafte Mann zehn Jahre Haft, strafverschärfend wurde gewertet, dass er erst zehn Tage vor der Entführung aus dem Gefängnis entlassen worden war. Der Gutachter stufte den Angeklagten als „hochgefährlich“ ein, vor ihm müsse die Allgemeinheit geschützt werden. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen: „Ob er jemals wieder herauskommt, hängt davon ab, ob er nachweislich geheilt ist. Solange noch Gefahr von ihm ausgeht, bleibt er drin“, sagte der Richter im Urteil. Eine Sicherungsverwahrung wurde aber nicht verhängt.

2002 stellen die Ärzte fest, dass er doch nicht unter dem Borderline-Syndrom leidet. Deshalb wird er ins Gefängnis verlegt. Als er in der JVA Cottbus einen Angestellten attackiert, kommt er 2008 nach Tegel. Seine zehn Jahre hat er Ende Juni abgesessen, „bis auf den letzten Tag“, wie er am Telefon sagte. Mit zwei Gutachten will die Anklage jetzt die weitere Gefährlichkeit des Mannes nachweisen.

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