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Potsdam: Schlossparks: Eintritt nur mit Führer-Schein

Ab April brauchen Guides ein Zertifikat, wenn sie Besucher durch die Schlossparks leiten wollen. Die Führer müssen sich fortbilden und jährlich eine Gebühr von 75 Euro zahlen.

Verärgerte Stadtführer reden von „Abzocke“, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten kontert, es gehe allein um „eine Qualitätsverbesserung“. Man wolle sicherstellen, dass alle Führungen durch die Schlossparks von Sanssouci, Babelsberg, Berlin-Charlottenburg und den Neuen Garten „für Besucher zufriedenstellend, also fachlich fundiert durchgeführt werden“, sagt Stiftungssprecher Ulrich Henze. Ausgelöst hat diesen Streit der Beschluss der Stiftung, in den Schlossparks ab April nur noch Führer mit einem Zertifikat zuzulassen. Dieses Papier will sie selbst verleihen. Dafür werden künftig Fortbildungen und eine jährliche Gebühr von 75 Euro verlangt.

Über ihre Tochtergesellschaft „Fridericus“ bietet die Stiftung zwar vielfältige eigene Führungen durch Schlösser und Gärten an, doch besonders in der Sommersaison ziehen auch hunderte freiberufliche Führer mit Besuchergruppen durch die historischen Parks in Berlin und Potsdam – obwohl Handel und Gewerbe dort offiziell untersagt sind. Bislang wurde dies stillschweigend geduldet. Man habe aber bemerkt, dass manche Rundgänge fachlich unbefriedigend seien, sagt Henze. Teilnehmer hätten sich beschwert. Deshalb verlangt die Stiftung nun für jeden ihrer vier Parks ein Zertifikat von den Führern. Wer einen solchen Ausweis erwerben will, muss pro Park an einer einmaligen eintägigen Schulung teilnehmen, danach eine Prüfung bestehen und jährlich 75 Euro zahlen. Führer, die alle vier Anlagen besuchen, haben folglich zu Anfang vier Tage Unterricht und erhalten dann für jedes Jahr eine Rechnung über 300 Euro.

Nicht alle Touristenführer reagieren ablehnend auf die neue Lizenzpflicht. Gu drun Helmes beispielsweise führt seit vielen Jahren regelmäßig durch das grüne Unesco-Weltkulturerbe in Berlin und Potsdam. Dabei beobachtet sie immer wieder, wie unachtsame Besucher unter den Augen ihres Guides „auf Skulpturen klettern, an Efeuranken reißen oder sich auf andere Weise rücksichtslos benehmen.“ Deshalb begrüßt sie die Pflicht zur Schulung: „Dabei wird den Führern hoffentlich klargemacht, wie schutzbedürftig diese Anlagen sind“, sagt sie. Und die jährliche Gebühr lasse sich problemlos auf die Gruppen umlegen. In Frankreich oder England würden sogar hohe Eintrittsgelder für historische Parks kassiert.

Verärgert über die Lizenzpflicht sind hingegen jene, die mit ihrem Gefolge nur einige Male im Jahr durch einzelne Schlossparks spazieren und dafür nun einen „derart großen Aufwand haben“, sagt der Berliner Stadtführer Carl-Peter Steinmann. Solche besonderen Angebote seien oftmals exklusiv ausgearbeitet, doch nun werde mancher prüfen, ob sich der Aufwand unter diesen Bedingungen überhaupt noch lohne. Unverwechselbare Rundgänge könnten dadurch verloren gehen, fürchtet Steinmann – und die heutige Vielfalt verschwinden. Denn aus seiner Sicht ist eher das offizielle Führungsangebot der Stiftung in den Schlössern und Gärten „ziemlich beamtenmäßig und eher langweilig.“

Andere Betroffene werfen der Stiftung vor, sie wolle vor allem ihre Kasse füllen. Dabei beziehen sie sich auf die Ankündigung von Generaldirektor Hartmut Dorgerloh, man müsse angesichts der immens gestiegenen Kosten die jährlichen Eigeneinnahmen von rund 15 Millionen Euro deutlich erhöhen. Aus Sicht von Stiftungssprecher Henze leisten die umstrittenen 75 Euro für die Lizenzpflicht dazu jedoch nur einen minimalen Beitrag. Man habe die zu erwartenden Einnahmen bislang zwar noch nicht genau hochgerechnet, aber „unterm Strich kommt da nicht viel zusammen.“

Gleichwohl muss die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten ihre neue Regelung demnächst wahrscheinlich vor Gericht vertreten. Ein Berliner Reiseunternehmen will klagen. Es beruft sich auf Richtlinien der Europäischen Union sowie auf das bundesdeutsche Grundgesetz. Die „freie Ausübung des Berufs“, heißt es in der vorbereiteten Klageschrift, werde unzulässig eingeschränkt.

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