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Brandenburg: Auf dem schmutzigen Weg zur sauberen Energie

Ein Windkraftunternehmen soll Anlagen gezielt auf dem Land von Gemeindevertretern geplant haben, die dann im Ortsparlament dafür stimmten / Durchsuchungen in Brandenburg und Banden-Württemberg

Ein Windkraftunternehmen soll Anlagen gezielt auf dem Land von Gemeindevertretern geplant haben, die dann im Ortsparlament dafür stimmten / Durchsuchungen in Brandenburg und Banden-Württemberg Eberswalde/Neuruppin - Da konnten die Neuruppiner Staatsanwälte gleich demonstrieren, wie es geht. Die Ermittler von der Schwerpunktabteilung für Korruption hatten gestern Besuch aus Rumänien. Bukarester Ermittler wollten sich über die Korruptionsbekämpfung in Deutschland informieren. Und die Neuruppiner konnten helfen: Die „Gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes Brandenburg“ ließ gestern Wohn- und Geschäftsräume in Neuseddin (Potsdam-Mittelmark), Trampe, Breydin (beide Barnim) sowie in Bietigheim-Bissingen (Baden-Württemberg) durchsuchen. Es geht um den Verdacht der Korruption bei der Planung eines Windparks bei Breydin. Der in Baden-Württemberg und Neuseddin ansässige Windkraftanlagen-Produzent Enersys (einer der größten in Deutschland) soll Gemeindevertretern angeboten haben, den Park zum Teil auf ihren Grundstücken zu errichten. Die Gemeindevertreter hätten dann in der Ortsparlament fleißig für den Bau der umstrittenen Anlage gestimmt. Zwei Staatsanwälte, 25 Beamte des Landeskriminalamtes und weitere Polizeibeamte aus Baden-Württemberg beschlagnahmten bei den Durchsuchungen beim Windkraftunternehmen in Bietigheim-Bissingen und in Seddiner See sowie der Geschäftsräume der Agrargenossenschaft Trampe und von Privaträumen der Gemeindevertreter 27 Ordner mit Beweismitteln. Was sich anhört, wie eine Fall von lokaler Bedeutung, könnte mehr werden. Nach PNN-Informationen ist der von den Neuruppiner Staatsanwälten und dem Landeskriminalamt (LKA) bearbeitete Fall landesweit ein Präzedenzfall. Bundesweit gab es immer wieder Klagen von Anwohnern und Windkraftgegnern, dass Wildparkbetreiber nach dem selben Muster verfahren und gezielt Gemeindevertretern und Verwaltungsmitarbeitern anbieten, ihnen für den Windpark ihre Grundstücke abzukaufen. Auch in Brandenburg hatte es immer wieder solche Vorwürfe gegeben – zu Ermittlungen war es hier aber nie gekommen. Im aktuellen Fall waren die Ermittlungen von einem bekannten Berliner Journalisten ausgelöst worden. Der hatte am 1. April 2004 Strafanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft „wegen möglicher Bestechlichkeit- und Amtsdelikte im Zusammenhang“ gestellt. Neben anderen Merkwürdigkeiten führte der Journalist, der im Nachbarort des geplanten Windparks eine Haus besitzt, auch die ungewöhnlichen „Konfiguration der Windfarm“ an. Es sei auffällig, dass „mehrere Windkraftanlagen auf Flurstücken geplant sind, die entweder Mitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern der Gemeindevertretung selbst oder aber Firmen, deren Geschäfte diese führen, oder aber engen Familienangehörigen“ gehören. Außerdem sollen der Gemeinde so genannte Ausgleichszahlungen von mehr als 10000 Euro je Windrad und Jahr – mehr als 100000 Euro jährlich – angeboten worden sein, wenn der Windpark errichtet werde. Warum diese „Ausgleichszahlungen“ angeboten wurden, war unklar, da es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Das Neuseddiner Windkraftunternehmen hatte, laut Staatsanwaltschaft, im Jahr 2000 von dem Breydiner Gemeindevertreter Heinz W. ein Grundstück erworben, sowie im Juli 2003 und im Januar 2004 mit einer örtlichen Agrargenossenschaft einen Nutzungsvertrag zu einem dort gelegenen Grundstück abgeschlossen. Der Privateigentümer Heinz W. und der Geschäftsführer der Agrargenossenschaft, Holger L., hätten dann als Gemeindevertreter der Gemeinde Breydin im Januar 2001 für die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung des Windparks gestimmt. „Es besteht der Verdacht, dass sich die Gemeindevertreter aus wirtschaftlichem Eigennutz an der Entscheidung beteiligt haben, obwohl sie wegen persönlicher Befangenheit in dieser Sache nicht hätten mitwirken dürfen“, hieß es gestern . Gegen die Verantwortlichen des Windkraftunternehmens bestehe der Verdacht, „die Gemeindevertreter durch die mit der Nutzung bzw. dem Verkauf der Grundstücke verbundenen Vorteile zu deren pflichtwidrigem Verhalten veranlasst“ – diese also korrumpiert zu haben. Nach Aussage von Gemeindevertretern soll die Windkraft-Firma auch Druck ausgeübt haben. So soll – wie bundesweit auch bei anderen Projekten anderer Firmen – mit Schadenersatzklagen gegen die Gemeinde gedroht worden sein, falls der Windpark nicht genehmigt werde. Der Journalist, der die Strafanzeige gestellt hatte und der als Gegner des in seinem Nachbarort geplanten Windparks bekannt war, war er mehrfach von Nachbarn gewarnt worden, sein Haus könne angezündet werden. „Ich bin aber nicht grundsätzlich gegen Windparks – es geht nur um die Art und Weise wie dieser hier durchgesetzt werden sollte“, sagte er gestern den PNN. Er hoffe, dass jetzt auch andere, ähnliche Fälle ans Licht kämen.

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