PROF. TSOKOS ermittelt : Ausgerutscht oder überfallen?

Von Michael Tsokos

Dieser Winter war einer der härtesten der vergangenen Jahre. Mit seinen Folgen sind wir in den vergangenen Wochen regelmäßig konfrontiert worden. Seit dem 1. Dezember haben wir zwölf Tote obduziert, bei denen zunächst der Verdacht bestand, dass sie infolge von Stürzen auf Glatteis verstorben sind. Bei solchen Unfällen kann es zu Schädelfrakturen kommen, in deren Folge Blutgefäße einreißen. Dadurch blutet es im Schädelinnenraum. Der Druck auf das Gehirn steigt, das führt je nach Blutmenge zu Schädigungen. Wird der Betroffene nicht schnellstmöglich behandelt, kann er daran versterben.

Besonders wichtig ist eine Obduktion bei Fällen, in denen die Todesumstände unklar sind, weil es keine Zeugen eines fraglichen Glatteissturzes gibt.

Warum lag die betreffende Person leblos auf der Straße? Ist sie ausgerutscht und mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen? Wurde sie Opfer eines Überfalls? Oder hat ihr Tod ganz andere Ursachen? Wenn die Vorgeschichte unbekannt ist, weil niemand beobachtet hat, wie sich der Vorfall zugetragen hat, fangen wir bei null an. Wir schauen zunächst, ob es äußere Verletzungen gibt, die sich in sturztypischer Lokalisation befinden. Beim Kopf sprechen Rechtsmediziner dabei von der sogenannten Hutkrempenlinie. Diese befindet sich etwa auf halber Höhe des Kopfes. Schürfwunden und Hämatome, die auf und unterhalb dieser Linie liegen, deuten auf einen Sturz hin. Wunden oberhalb sprechen gegen ein einfaches Sturzgeschehen. Sie sind vielmehr Hinweis darauf, dass dem Betroffenen mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen wurde, er also womöglich überfallen worden ist.

Von den zwölf obduzierten Personen ist lediglich eine an den direkten Folgen eines Sturzes gestorben. Eine weitere Person ist an den indirekten Folgen gestorben: Sie war abends in einem Park ausgerutscht, liegen geblieben und letztlich erfroren. Das kann bei Minusgraden recht schnell passieren. Die anderen zehn Personen sind an inneren Ursachen verstorben, zum Beispiel an Herzinfarkt oder Schlaganfall. Das sie sich dabei in der Öffentlichkeit befanden und nicht daheim, war Zufall. Ihr Tod hatte nichts mit dem Glatteis zu tun, sie waren lediglich zusammengesackt und lagen deshalb auf offener Straße. Abschürfungen, die sie sich beim Aufprallen auf den Boden zugezogen haben, werden als agonale Sturzverletzungen bezeichnet. Wichtig ist unsere Arbeit vor allem aus versicherungsrechtlichen und strafrechtlichen Gründen. Wenn zum Beispiel ein Hauseigentümer seiner Streupflicht nicht nachgekommen und jemand deshalb gestürzt ist, kann es sich unter Umständen um eine fahrlässige Körperverletzung handeln, möglicherweise sogar mit Todesfolge.

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