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Brandenburg: Prozess-Gutachter: Das Videospiel erklärt den Mord

Mindert es die Schuld des 19-jährigen Angeklagten, dass er vor seiner Tat an der Playstation saß?

Von Sandra Dassler

Cottbus - Zwei Männer – einer weißer, der andere schwarzer Hautfarbe – schlagen brutal aufeinander ein. Treten sich ins Gesicht, in den Magen, in den Rücken. Nehmen Stühle, Tische und mit Stacheldraht umwickelte Keulen zu Hilfe, um den Gegner fertig zu machen. Gelenke knirschen, Knochen knacken.

Etwa 15 Minuten lang schauten Richter, Anwälte, Gutachter und Journalisten gestern im Cottbuser Landgericht dem grausamen Kampf zu – auf einem eigens herbeigeschafften Bildschirm mit angeschlossener Playstation. Die Vorsitzende Richterin Sigrun von Hasseln hatte die Vorführung des Videospiels „Wrestling – Smack Down vs. Raw 2006“ angeordnet, weil es der Auslöser für die Ermordung eines Obdachlosen gewesen sein soll.

Das behauptet jedenfalls der 19-Jährige auf der Anklagebank. Steffen G. hat gestanden, in der Nacht zum 10. Juli dieses Jahres den 51-jährigen Jürgen G. nach einer zufälligen Begegnung getötet zu haben. Zehn bis zwölf Mal habe er mit Macht auf den Kopf des Mannes eingetreten – genau wie er es zuvor stundenlang auf dem Computer eines Freundes gespielt, sprich: trainiert hatte.

Das Opfer starb, so sagte es der medizinische Sachverständige gestern vor Gericht, durch „massive Einatmung von Blut und Mageninhalt, hervorgerufen durch die ausgedehnte Zertrümmerung des Mittelgesichts“. Sein Sterben könne wenige Minuten, aber auch mehrere Stunden gedauert haben.

Steffen G., der seit längerer Zeit vom Jugendamt und der Drogenberatung betreut wurde und sogar an einem Anti-Gewalt-Training teilnahm, hatte sich nach der Tat der Polizei gestellt. Gestern wiederholte er noch einmal seine Aussagen vom Prozessbeginn am vergangenen Donnerstag: Er habe den Obdachlosen in den Rücken getreten, so dass dieser eine Holztreppe hinunter stürzte. Als er ihn am Boden liegen sah, seien ihm die Bilder des Videospiels in den Kopf gekommen und er habe genau nach dem Vorbild der virtuellen Catcher auf den hilflosen Mann eingetreten.

Um den Wahrheitsgehalt dieser Aussagen zu prüfen, hatte das Gericht gestern den Ulmer Hirnforscher Manfred Spitzer geladen. Der 48-Jährige berief sich in seinem Gutachten zunächst auf zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die zweifelsfrei belegten, dass Gewaltdarstellung in den Medien generell zu einer Abstumpfung gegenüber realer Gewalt führe.

Im konkreten Fall sei der Zusammenhang zwischen Spiel und Tat – so Spitzer – sogar ziemlich eindeutig, da der Angeklagte ja zweifellos die gleiche Art von Gewalt angewendet habe wie zuvor am Computer trainiert.

Für den Hirnforscher steht deshalb fest, dass eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten nicht ausgeschlossen werden kann. Mehr noch: „Angesichts des völligen Fehlens eines Motivs kann man die Tat gar nicht anders verstehen als ein Resultat des Videospiels“, sagte Manfred Spitzer.

Staatsanwalt Martin Mache bezweifelt die unmittelbare Wirkung des Spiels. Seiner Ansicht nach hatte der Angeklagte durchaus andere Motive: So habe er selbst ausgesagt, dass er sich und anderen endlich einmal beweisen wolle, wie weit er gehen würde und wie toll er sei. Schließlich habe er während des Computerspielens vor der Tat ständig verloren und sich auch sonst im Leben als „Verlierer“ gefühlt. Außerdem habe Steffen G. schon andere Gewalttaten begangen – ohne zuvor an der Playstation gesessen zu haben. Zuletzt hatte der Angeklagte in der U-Haft einem Mitgefangenen eine brennende Zigarette auf der Haut ausgedrückt.

Sollte das Gericht den Aussagen des Hirnforschers folgen und eine Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit als strafmildernd werten, würde nach Angaben des Staatsanwalts ein Präzedenzfall in Deutschland geschaffen: „Mir ist bislang jedenfalls kein solcher Fall bekannt.“ Ob das auch Konsequenzen für die Hersteller oder Vertreiber von gewalttätigen Computerspielen haben könne, wisse er nicht. Das Wrestling-Spiel „Smack Down vs. Raw 2006“ ist für Kinder ab zwölf Jahren freigegeben.

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