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Prozess: Jauch muss kein Schmerzensgeld an Ex-Boxer zahlen

"Der sitzt ja dauernd im Knast": Für diese Bemerkung über den Ex-Boxer René Weller muss der TV-Moderator Günther Jauch kein Schmerzensgeld zahlen.

Brandenburg/Havel - Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Berufung Wellers gegen ein Urteil des Landgerichts Potsdam zurück. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine Äußerung Jauchs in der Quizsendung "Wer wird Millionär".

Auch aus Sicht des Oberlandesgerichts sei dies eine zulässige Meinungsäußerung, sagte Gerichtssprecherin Martina Schwonke. Weller hatte von Jauch 31.300 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie einen Widerruf verlangt.

Aus Sicht des Oberlandesgerichts handele es sich bei der Aussage Jauchs um ein "Werturteil mit Tatsachenkern", erläuterte Schwonke. Die Kammer habe das Wort "dauernd" im Sinne von andauernd/lange dauernd gewertet. Weller war 1999 wegen Drogenhandels, Hehlerei und Verstoßes gegen das Waffengesetz vom Landgericht Karlsruhe zu sieben Jahren Haft verurteilt worden; 2003 kam er vorzeitig frei. Jauchs Anwalt Christian Schertz begrüßte die Entscheidung: "Sie ist identisch mit unserer von Anfang an vertretenen rechtlichen Einschätzung."

Weller wollte das Urteil zunächst nicht kommentieren, wie eine Sprecherin sagte. Das Oberlandesgericht ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. Dagegen kann Weller Beschwerde einlegen. (tso/dpa)

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