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Prozess: Templin-Mord: Richter zweifelt an Nazi-Theorie

Im Prozess gegen zwei Männer aus Templin wegen Mordes an einem Arbeitslosen bezweifelt der Vorsitzende Richter am Landgericht Neuruppin eine rechtsextremistische Einstellung als Tatmotiv.

Neuruppin - „Bislang ist nicht ersichtlich, dass eine rechtsradikale Gesinnung als Hintergrund der Tat vorliegen könnte“, sagte Richter Gert Wegener am Donnerstag. Vielmehr halte er den Fall für ein im Trinkermilieu nicht unübliches Geschehen. „Mordtaten wie die in Templin passieren häufiger unter Saufkumpanen“, sagte er.

Am vierten Prozesstag wurden weitere Gewalttaten von Christian W. verhandelt, die der 22-Jährige im Sommer 2008 begangen haben soll. Außerdem wurde ein Zeuge aus jenem Milieu gehört, dem auch die arbeitslosen Angeklagten Christian W. und Sven P. angehören sollen. Der Mann beschrieb sie als äußerst aggressiv, wenn sie unter Alkoholeinfluss standen: „Sobald die was getrunken hatten, schlugen sie zu.“ Der 19-jährige Sven P. und Christian W. sind wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Sie sollen im Juli 2008 einen 55-jährigen Templiner aus Verachtung für dessen sozialen Status als Alkoholiker zu Tode geprügelt haben. Laut dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll hatten sie am Tattag fast 30 Bier mit ihrem späteren Opfer getrunken.ddp

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