zum Hauptinhalt

Brandenburg: Prozessbeginn: Tatmotiv: Vertuschung

Ein ungewöhnlich grausames Verbrechen wird ab heute vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt. Fünf Männer sollen versucht haben, einen 22-Jährigen in Bernau (Barnim) bei lebendigem Leibe zu verbrennen.

Ein ungewöhnlich grausames Verbrechen wird ab heute vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) verhandelt. Fünf Männer sollen versucht haben, einen 22-Jährigen in Bernau (Barnim) bei lebendigem Leibe zu verbrennen. Vermutlich sollte das Opfer sterben, damit es vorangegangene Misshandlungen nicht bei der Polizei anzeigen kann. Die Anklage lautet unter anderem auf versuchten Mord.

Die Ärzte sahen zuerst kaum eine Chance, Thilo R. zu retten. Etwa 80 Prozent seiner Haut waren verbrannt, als er am Morgen des 16. Januar ins Unfallkrankenhaus Berlin-Marzahn gebracht wurde. Nach den ersten Tagen schätzte der Chefarzt die Überlebenschancen des 22-Jährigen auf "höchstens 15 Prozent". Aber Thilo R.s innere Organe funktionierten noch. Wochenlang hielten ihn die Ärzte in einem künstlichen Koma, weil er die Schmerzen bei Bewusstsein nicht ertragen hätte. In sieben Operationen wurde Thilo R.s verbrannte Haut entfernt und sowohl durch eigene als auch durch nachgezüchtete Haut ersetzt. Thilo R. musste einen "Kompressionsanzug" tragen, der ständig leichten Druck auf die Wunden ausübt und so die Heilung fördert. Nach eineinhalb Monaten konnte Thilo R. die Klinik verlassen. Allerdings wird er noch mindestens ein Jahr lang weiter behandelt werden müssen.

"Es geht ihm relativ gut und er scheint recht gefasst", sagte Staatsanwältin Petra Marx. "Dass er überlebt hat, ist ein medizinisches Wunder. Die Anklage, die heute verlesen wird, lautet laut Petra Marx unter anderem auf "versuchten Verdeckungsmord", weil die Täter durch den Tod des Opfers offenbar vorherige Straftaten vertuschen wollten.

Die Ermittlungen ergaben, dass die fünf Tatverdächtigen im Alter zwischen 18 und 29 Jahren ihr Opfer am Abend des 15. Januar in eine Bernauer Wohnung gelockt haben, um es zur Rede zu stellen. Angeblich hatte Thilo R. zwei von ihnen wegen einer Körperverletzung bei der Polizei angezeigt. Vier Stunden lang prügelten die Männer auf ihn ein und traten ihn ins Gesicht. Danach beschlossen sie, ihn zu verbrennen, um ihn an einer Anzeige zu hindern. Sie schafften ihn auf eine Pferdekoppel, wo er sich ausziehen musste. Nachdem sie ihn mit Benzin übergossen hatten, zündeten sie ihn an und liefen weg. Thilo R. wälzte sich am Boden, um die Flammen zu ersticken. Mit letzter Kraft schleppte er sich zu einer Tankstelle und konnte noch die Namen von drei Tätern nennen. Dann brach er zusammen.

Die Angeklagten haben diese Tatversion bei Vernehmungen bestätigt. Sie alle waren der Polizei schon wegen anderer Gewalttaten und Neonazi-Propaganda bekannt. Gegen einen von ihnen lag sogar ein Haftbefehl vor, weil er 1999 zusammen mit mehreren Kumpanen einen Polizisten schwer misshandelt hatte. Wegen dieser und anderer Taten sollte er für zwei Jahre und acht Monate hinter Gitter. Er hatte jedoch Berufung gegen das Urteil eingelegt und vom Landgericht Haftverschonung gewährt bekommen.

Der Verdacht, dass die rechtsradikale Gesinnung der Täter beim Anschlag auf Thilo R. eine Rolle spielte, hat sich bisher offenbar nicht bestätigt. Das Landgericht hat sechs Verhandlungstage anberaumt. Voraussichtlich am 20. Juli werden die Urteile verkündet. Dass Thilo R. noch lebt, muss bei der Höhe der Strafe nicht berücksichtigt werden. Denn auch für versuchten Mord doht lebenslange Haft. Den drei jüngeren Tätern drohen maximal zehn Jahre Jugendstrafe.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false