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Brandenburg: Rasierklingen zur Selbstkasteiung?

Nach dem Fund noch einmal verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für Frank Schmökel

Neuruppin . Der Gewaltverbrecher Frank Schmökel kann sich auf seinen vielleicht wichtigsten Prozesstag kaum wie gewünscht vorbereiten. Am Montag stellt der psychiatrische Gutachter Norbert Konrad seine Einschätzung des Angeklagten vor. Davon wird das Gericht wesentlich sein Urteil abhängig machen, ob Schmökel nun als ein kranker oder nur als ein intelligenter, aber gewöhnlicher Straftäter zu gelten hat. Aber Schmökel sitzt seit wenigen Tagen in einer neuen Einzelzelle des Maßregelvollzugs in Brandenburg/Havel, in der er auf viele gewohnte Dinge verzichten muss. Dazu gehören nicht nur einige Einrichtungsgegenstände, sondern auch die von ihm geliebten Grünpflanzen und Plastikblumen.

Die neue Unterbringung hat sich der 40-Jährige, der sich wegen Raubmords und dreifachen versuchten Totschlags verantworten muss, selbst zuzuschreiben. In Kugelschreibern wurden fünf kleine Klingen gefunden, die er beim täglichen Rasieren aus dem ausgeteilten Apparat entnommen hatte. Außerdem entdeckten die Bewacher im Fenstervorhang ein Feuerzeug.

Schmökel, der seit 1993 sechs Mal aus dem Maßregelvollzug flüchtete, hatte eine einfache Erklärung für den Fund. „Ich wollte basteln und das Pflegepersonal nicht ständig um eine Schere bitten“, sagte er. „Das Feuerzeug brauchte ich zum Rauchen auf der Toilette in meiner Zelle.“ Erneute Fluchtgedanken verfolge er mit diesen unerlaubten Utensilien nicht. Mit den Rasierklingen habe er sich „selbst geprügelt“ und sich Schnittverletzungen beigebracht. „Das ist geil, total super“, erzählte er. Doch weder Gericht noch die Leitung der Klinik glaubten ihm. Sie ordneten die Verlegung in eine vorher peinlich durchsuchte Zelle an.

Hier läuft ein noch verschärftes Kontrollregime: Zwei Bewacher vor der Tür, alle Viertelstunde ein aufmerksamer Blick durch das Fenster in der Zelle, nachts jede Stunde Licht in der Zelle für die Sichtkontrolle. Bei Unklarheiten werden die an der Decke montierten Kameras eingeschaltet. Zum Basteln geht es in einen speziellen Raum mit einem Ergotherapeuten. Rauchen darf Schmökel nur in einem anderen Zimmer mit fest installiertem Feuerzeug. Bislang ist völlig ungeklärt, wie Schmökel in den Besitz des Feuerzeuges gelangen konnte. Die Klinikleitung setzte eine strenge Untersuchung an.

Seine Glaubwürdigkeit vor Gericht dürfte der Angeklagte, der im Gerichtssaal seine Fußfesseln nicht ablegen darf, mit den jüngsten Vorfällen kaum gestärkt haben. Die steht nach der jüngsten Aussage der Witwe des von Schmökel auf seiner Flucht im November 2000 erschlagenen Rentners ohnehin mehr denn je in Frage. Denn die Frau widersprach der Variante des Angeklagten, auf dem Bungalowgrundstück in Strausberg habe sich ein 10- bis 12-jähriges Mädchen aufgehalten. Dieses habe er würgen, misshandeln und missbrauchen wollen, hatte er an einem der ersten Verhandlungstage ausgesagt.

Zu seiner Überraschung sei er aber auf der Liege nicht auf das Mädchen, sondern den Rentner gestoßen. Als dieser plötzlich losbrüllte, habe er mit dem Spaten zugeschlagen. Der Mann überlebt die Attacke nicht, bei der der Spatenstiel wegen der Wucht der Schläge zerbrach. Vielleicht verwechselte der Brillenträger Schmökel die zierliche Frau bei ihrer Gartenarbeit mit einem Mädchen, argumentieren die Verteidiger. Plausibel erscheint das aber kaum, denn immerhin hatte er das Grundstück des Rentnerehepaares mehrere Tage beobachtet.

Möglicherweise entscheidet sich schon morgen, ob Schmökel als psychisch kranker Mensch im Maßregelvollzug verbleibt oder in den gewöhnlichen Strafvollzug kommt. Das Gericht misst den Einschätzungen des Gutachters große Bedeutung bei, wurde im bisherigen Verhandlungsverlauf deutlich. Mit dem Urteil wird am 6. Dezember gerechnet. Claus-Dieter Steyer

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