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Brandenburg: Rechnungshof: Richter weisen Eilantrag ab

Potsdam - Die PDS-Abgeordnete Kerstin Osten darf nun doch zu einer der Direktoren des Landesrechnungshofes gewählt werden. Die 2.

Potsdam - Die PDS-Abgeordnete Kerstin Osten darf nun doch zu einer der Direktoren des Landesrechnungshofes gewählt werden. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam lehnte am Freitag den Eilantrag eines Mitbewerbers gegen die geplante Wahl ab. Der Düsseldorfer Finanzrichter Karl Laier hatte gegen die geplante Wahl Beschwerde eingelegt und Verfahrensfehler geltend gemacht. Daraufhin war die Wahl Ostens am vergangenen Freitag im Landtag von der Tagesordnung genommen worden. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass die Wahl von Osten nicht zur Vereitelung von Rechten Laiers führe. Ein Eilantrag gegen eine parlamentarische Wahl sei nicht zulässig. Zulässig wäre aber ein Antrag gegen die Ernennung von Osten. ddp

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