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Brandenburg: Rechnungshof-Vize soll 30 000 Euro zahlen

Staatsanwalt fordert Geldstrafe wegen Betrugs Auch ein Freispruch wird nicht ausgeschlossen

Potsdam - Im Betrugs-Prozess gegen den Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes Arnulf Hülsmann hat Brandenburgs Generalstaatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 30 000 Euro gefordert. Die Verteidigung plädierte am Freitag vor dem Potsdamer Landgericht hingegen auf Freispruch. Das Urteil in dem spektakulären und in der Geschichte der bundesdeutschen Rechnungshöfe einmaligen Verfahren soll am kommenden Freitag gesprochen werden.

Staatsanwalt Helmut Lange hielt Hülsmann vor, „als Beamter in einer exponierten Stellung dem Ansehen des Landesrechnungshofes und des Landes geschadet zu haben.“ Lange sieht es auch nach der Hauptverhandlung als erwiesen an, dass Hülsmann bei Reisekostenabrechnungen von Dienstreisen bewusst falsche Angaben gemacht hat. Im Prozess geht es laut Anklage um 13 Fälle mit einem Gesamtschaden von 5000 Euro. Zwar war nach Bekanntwerden der Hülsmann-Affäre im Rechnungshof ursprünglich von rund 200 Fällen und einem Gesamtschaden von 45 000 Euro die Rede. Doch hatte sich die Generalstaatsanwaltschaft nach eigenen Angaben aus „prozessökonomischen Gründen“ auf exemplarische Ungereimtheiten konzentriert, die Lange in dem Plädoyer Fall für Fall durchging. Anhand von der Polizei beschlagnahmter privater Tank- und Einkaufsquittungen, die Hülsmann wie ein Buchhalter über Jahre archiviert hatte, belegte er falsche Angaben in den Abrechnungen. Hülsmann hielt sich zu angegebenen Zeiten und Orten danach zum Teil hunderte Kilometer entfernt auf. Hülsmann habe zu Prozessbeginn lückenlose Aufklärung versprochen, stattdessen aber „Schutzbehauptungen“ konstruiert, sagte Lange. Die Argumentation der Verteidigung, dass es sich entweder um Versehen beim Ausfüllen oder um Fehler der elektronischen Kassensysteme bei Zeit- und Datumsangaben gehandelt habe, ist nach Worten des Staatsanwaltes „nicht glaubwürdig“.

Allerdings ließ die Anklage aufgrund von Zeugenaussagen die ursprünglichen Vorwürfe des „besonders schweren“ Betruges durch Ausnutzen seiner hochrangigen Position sowie des Erschleichens einer Eigenheimzulage fallen. Lange werte es nicht als entlastend, dass es teilweise um kleine Summen ging. Es gebe das „zynische Sprichwort“, dass jeder bestechlich sei, es nur auf die Summe ankomme. Derjenige, „der schon bei kleinen Summen anfällig wird“, sei kritischer zu betrachten.

Hülsmann, der als besonders penibler Rechnungsprüfer gefürchtet war, schloss „den einen oder anderen Fehler“ bei der Abrechnung seiner Dienstreisen nicht aus: „Ich habe in keinem einzigen Fall bewusst falsche Angaben getätigt.“ Seine Verteidigerin Heide Sandkuhl forderte deshalb den Freispruch. Sie warf der Anklage vor, voreilig „einseitige und missgünstige“ Vorwürfe von Rechungshofpräsidentin Gisela von der Aue übernommen zu haben, der sie „persönliche Motive“ vorwarf. „Sie muss sich sagen lassen: Das ist kein Inquisitionsprozess.“ Eine Strafanzeige von der Aues hatte die Ermittlungen ausgelöst. Das Urteil wird mit Spannung erwartet: Bei einem Freispruch wäre von der Aue blamiert. Bei einer Geldstrafe wäre der zweithöchste Rechnungsprüfer wegen Betruges vorbestraft. Wenn der bislang suspendierte Vize an den Rechnungshof zurückkehrt, droht ein Patt in der Führung der höchsten Finanzkontrollbehörde Brandenburgs.

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