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Proteste gegen Rechtsextreme. In Neuruppin wollen die Bürger gegen den NPD-Parteitag demonstrieren.

© dpa

Rechtsextreme: Gericht erlaubt NPD-Parteitag in Neuruppin

Bis zuletzt hatte sich die Stadt gegen den Parteitag der Rechtsextremen gewährt. Das Oberverwaltungsgericht entschied nun, dass die Veranstaltung in der brandenburgischen Stadt stattfinden darf.

Die rechtsextreme NPD darf am Wochenende ihren Bundesparteitag im nordbrandenburgischen Neuruppin abhalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg verpflichtete die Stadt am Freitag, der Partei ihr Kulturhaus zur Verfügung zu stellen. Die Stadt müsse die NPD gemäß Parteiengesetz ebenso behandeln wie andere Parteien, hieß es zur Begründung.

Initiativen kündigten Proteste gegen die Versammlung an. Auch mehrere Parteien und die Brandenburger Landesregierung versicherten den Demonstranten ihre Unterstützung. Mit der Beschwerde beim OVG wollte die Stadt den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Mittwoch kippen. Dieses hatte die Freigabe des Kulturhauses für den Bundesparteitag angeordnet - vorausgesetzt, dass die NPD zuvor ein mit den Behörden abgestimmtes Sicherheitskonzept vorlegt.

Das OVG hob diese Einschränkung auf. Nach Gerichtsangaben muss die Stadt der NPD das Kulturhaus unabhängig davon überlassen, ob die Partei zuvor ein Sicherheitskonzept vorgelegt hat. Zum einen seien für ein solches Konzept Ordnungsbehörden und Polizei zuständig. Zum anderen habe die Stadt nicht glaubhaft gemacht, dass von der Veranstaltung „eine Gefahr ausgehe, die die zuständigen Ordnungsbehörden - vor allem auch in Bezug auf etwaige Gegendemonstrationen - nicht abwenden könnten“, hieß es. (dapd)

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