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Rechtsextremismus: DVU scheitert mit Klagen in Brandenburg

Die rechtsextreme DVU ist mit zwei Klagen vor dem Brandenburger Verfassungsgericht gescheitert. Die Partei wollte sich politische Fördermittel des Landes einklagen.

Potsdam - Die Verfassungsbeschwerden seien bereits am 21. Dezember für unzulässig erklärt worden, teilte das Gericht mit. Anstelle der beiden Beschwerden hätte die Partei möglicherweise mit einem so genannten Organstreitverfahren gegen die Ablehnung staatlicher Zuschüsse vorgehen können. Inhaltliche Fragen seien jedoch nicht geprüft worden, da die Partei die Frist zur Einreichung einer solchen Klage habe verstreichen lassen.

Der Landtag hatte im Haushaltsgesetz 2005/2006 den Kreis der politischen Stiftungen und Vereinigungen beschränkt, die Anspruch auf finanzielle Förderungen vom Land haben. Mit den Neuregelungen sollte verhindert werden, dass die DVU an Zuschüsse gelangen kann.

Gleichzeitig wies das Gericht nach eigenen Angaben die Verfassungsbeschwerde eines der DVU nahe stehenden Vereins als ebenfalls unzulässig ab. Der Verein habe aus ähnlichen Gründen wie die Partei Klage erhoben, sei jedoch bereits daran gescheitert, den Rechtsweg nicht eingehalten zu haben. (tso/ddp)

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