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Rechtsextremismus: Erneute Haftstrafe für Potzlow-Täter

Der verurteilte Rechtsextremist Sebastian F. ist wenige Jahre nach dem brutalen Mord an einem 16-jährigen Schüler aus Potzlow wieder straffällig geworden. Wegen Körperverletzung und rechtsextremer Gesten befand ihn ein Richter nun zum zweiten mal für schuldig.

Sechs Jahre nach dem brutalen Mord an einem Schüler im brandenburgischen Potzlow (Uckermark) ist einer der drei Täter wegen anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Prenzlau befand den heute 23-Jährigen am Dienstag der gefährlichen Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen schuldig, wie ein Sprecher mitteilte.

Im Jahr 2004 war der Mann im neu aufgerollten Prozess um den Mord an einem 16 Jahre alten Schüler wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Die drei Täter hatten ihr Opfer im Sommer 2002 in einer nicht mehr genutzten Stallanlage stundenlang gequält. Schließlich sprang einer von ihnen mit Springerstiefeln auf den Kopf des Jungen, der in einen Schweinetrog beißen musste. Den Leichnam versenkten seine Peiniger in einer Jauchegrube. Dort wurde Monate später der skelettierte Leichnam gefunden.

Der Haupttäter Marcel S., der zur Tatzeit 17 Jahre alt war, wurde 2003 zu achteinhalb Jahren Jugendhaft wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein zur Tatzeit 23-jähriger Bruder Marco erhielt wegen versuchten Mordes 15 Jahre Haft.

Am Dienstag sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Mann in Templin den sogenannten Hitler-Gruß gezeigt und in zwei Fällen Männer mit Faustschlägen verletzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mit dem Strafmaß blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre und drei Monate Haft verlangt hatte, und folgte der Forderung der Verteidigung. Der 23-Jährige sitzt wegen anderer Delikte bereits seit Ende März in Haft. Gerichtsangaben zufolge war er damals wegen Fischwilderei und weil er einen Schlagring bei sich trug verurteilt worden. Zudem sei er betrunken mit seinem Fahrrad erwischt worden. (kk/dpa/ddp)

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