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Rechtsstreit: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess – Justizmarathon um einen Verfassungsschützer

Bizarrer Zivilprozess: Ein Prager Emigrant ist mit einem Geheimdienstler 2003 aneinander geraten, dabei wurde der Verfassungsschützer verletzt. Nun versucht seit fünf Jahren das Land Brandenburg 4596,32 Schadenersatz nebst Zinsen einzutreiben.

Potsdam - Der Fall liegt schon Jahre zurück – und längst haben die Gerichts- und Anwaltskosten die einstige Streitsumme von 4596,32 Euro überschritten. Doch das Land Brandenburg klagt weiter auf Schadensersatz gegen einen Mann, der einen Verfassungsschützer während einer Privatfehde verletzte – der Mitarbeiter des Landes fiel 14 Tage im Dienst aus.

Alles begann am 1. Februar 2003. Lubomir Ivancik, 75 Jahre, ein blinder, einst aus Prag nach Deutschland ausgewanderter und mittlerweile in Marburg lebender Musiker, war aus zorniger Liebe zu seinem Kind mit einem märkischen Geheimdienstler tätlich aneinandergeraten. Ivancik, der im betagten Alter noch einmal Vater geworden war, soll am Tattag den in Caputh lebenden Großvater seines damals vierjährigen Kindes verletzt haben. Peter G., ein hochrangiger Potsdamer Verfassungsschützer, soll nach den Gerichtsunterlagen unter anderem eine Prellung und geschwollene Unterlippen davongetragen haben.

Ivancik hatte es nicht verwinden können, dass seine Tochter nach der Trennung von seiner Frau bei der Mutter und den Großeltern in Caputh blieb. Fest steht, dass Verfassungsschützer Peter G. nach der Tätlichkeit seines Ex-Schwiegersohns und laut Gerichtsunterlagen damals Leiter der Arbeitsgruppe „Personeller und materieller Geheimschutz“ zwei Wochen arbeitsunfähig geschrieben war. Das Strafverfahren gegen Ivancik wegen Körperverletzung hatte das Amtsgericht Potsdam im November 2003 eingestellt, wegen geringer Schuld. Im Gegenzug musste der Tscheche 650 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.

Seit nunmehr fünf Jahren versucht das Land Brandenburg - „vertreten durch den Finanzminister Rainer Speer“ - 4596,32 Schadenersatz nebst Zinsen einzutreiben, für die damalige Gehaltsfortzahlung an den Beamten und für die bewilligten Krankheitskosten. Ein Novum, der Gewerkschaft der Polizei etwa ist kein Fall bekannt, dass das Land etwa bei im Dienst verletzten Polizisten ebenso gegen die Verursacher vorgeht. Und doch wandert der bizarre Zivilprozess seit 2004 zwischen dem Potsdamer Amts- und dem Landgericht hin- und her. Zuletzt beschied das Potsdamer Landgericht „Verfahrensfehler“ und forderte eine „aufwändige Beweisaufnahme“, bei der nun nach mehr als sechs Jahren aufgeklärt werden soll, was an jenem 1.2.2003 wirklich zwischen Ivancik und Peter G. geschah.

Einen solchen Fall hat Wolfgang Loukidis, Anwalt von Ivancik, in seiner Berufspraxis noch nicht erlebt: „Wie das Land vorgeht, das ist Verschwendung von Steuergeldern. Man schießt mit Kanonen auf Spatzen und das nur, weil ein Verfassungsschützer im Spiel ist.“ Sein Mandant sei mittellos. Das Land Brandenburg sieht das - bislang - anders. Sein aus der Landeskasse bezahlter Prozessvertreter erklärte, es gebe keine Möglichkeit, die Forderungen fallen zu lassen. „Das Land hat gezahlt und kann auf das Geld nicht verzichten.“Thorsten Metzner

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