zum Hauptinhalt

Brandenburg: Revision im Mordfall Ulrike Brandt

Der Mord an der zwölfjährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Verteidigung des wegen Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Stefan Jahn hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Mord an der zwölfjährigen Ulrike Brandt aus Eberswalde wird die Justiz weiter beschäftigen. Die Verteidigung des wegen Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Mordes zu lebenslanger Haft verurteilten Stefan Jahn hat Revision gegen das Urteil eingelegt.

Jahns Rechtsanwalt André Schuster sagte, die Entscheidung sei zu Wochenbeginn mit Jahn abgestimmt worden. Er wolle sich vorläufig nicht dazu äußern, ob sich die Revision nur auf das Strafmaß oder auch auf die Beweisführung des Frankfurter Landgerichtes bezieht: "Das kann ich erst sagen, wenn mir die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Und die könnte an die 100 Seiten haben; das wird vermutlich mehrere Wochen dauern." Anschließend haben die Verteidiger einen Monat Zeit, ihre Revision zu begründen oder auf einzelne Punkte zu beschränken. Sie hatten in der Verhandlung gegen Jahn auf eine Haftstrafe von 15 Jahren wegen Totschlages plädiert. Das Gericht war jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hatte "die besondere Schwere der Schuld" festgestellt, so dass Jahns lebenslange Strafe nicht automatisch nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird.

Die Anwälte von Ulrikes Eltern haben das Urteil nicht angefochten, obwohl sie zusätzlich Sicherungsverwahrung für Jahn gefordert hatten. "Wir wollen lieber dafür streiten, dass lebenslänglich lange dauert", sagte Nebenkläger-Anwalt Gregor Gysi. Auch wolle man mögliche Justizpannen aufdecken. Nach Gysis Auffassung hätte der mehrfach vorbestrafte Autodieb Jahn im Jahr vor seinen Verbrechen an dem Kind nicht auf Bewährung freigelassen werden dürfen. "Es hätte Ulrike wohl das Leben gerettet, wenn Jahn im Februar im Gefängnis gesessen hätte", hatte Gysi am Rande der Verhandlung gesagt. Für Walter Venedey, der gemeinsam mit Gysi Ulrikes Eltern vertritt, kam die Revision der Verteidiger "erwartungsgemäß". Zwar habe er noch nicht mit den Eltern darüber gesprochen, aber aus seiner Sicht ergäben sich keine Konsequenzen. "Man muss diese Revision ja auch in einem relativen Rahmen sehen", sagte er in Anspielung auf die gescheiterte Strategie der Verteidiger, die Jahns Verbrechen als Kurzschlusshandlungen im Alkoholrausch dargestellt hatten: "Das war keine Sternstunde."

Sollten die Verteidiger ihren Revisionsantrag aufrecht erhalten, muss sich der Bundesgerichtshof mit der Ermordung Ulrikes befassen. Er kann den Antrag entweder aufheben oder den Fall neu verhandeln lassen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false