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Revision: Neuer Prozess um Mord an Obdachlosem

Der Prozess gegen zwei Männer aus Templin wegen der Tötung eines Obdachlosen im Juli 2008 muss teilweise neu aufgerollt werden. Wie erst jetzt bekannt wurde, hat der Bundesgerichtshof im Januar die Höhe der verhängten Jugendstrafe gegen einen Angeklagten aufgehoben.

Templin –  Es muss nun in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Neuruppin neu verhandelt werden. Der BGH bestätigte zwar die Verurteilung der beiden Männer wegen Mordes, aber die Höhe der Jugendstrafe für Sven P. ist nun neu zu entscheiden. Nach Auffassung der obersten Richter sei es nicht auszuschließen, dass der Tatbeitrag des Mittäters Christian W. tatsächlich größer war, als sich in der Beweisaufnahme feststellen ließ. Daher habe das Landgericht im Rahmen der Strafzumessung nicht zulasten von Sven P. unterstellen dürfen, dass dieser als Alleintäter gehandelt habe.

Wie berichtet, wurde der 19-jährige Sven P. wegen Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt. Der drei Jahre ältere Christian W. muss wegen Beihilfe zum Mord neun Jahre und drei Monate hinter Gitter. In seiner Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende Richter Gert Wegner damals erklärt, die „Tat ist nicht in Worte zu fassen“. Er sprach von einer „unbegreiflichen Brutalität“. Mit Fußtritten und Schlägen war das betrunkene Opfer bis zur Bewusstlosigkeit misshandelt worden. Nach dem Blutrausch versuchten die Täter, den 55-jährigen Mann anzuzünden.

Inwieweit die rechte Gesinnung der Angeklagten eine Rolle spielte, ließ die Strafkammer aufgrund von fehlenden Beweisen offen. Richter Wegner gab damals allerdings zu bedenken: „Die Angeklagten hielten sich für etwas Besseres als den Obdachlosen.“ Bernd K. wurde grausam misshandelt und getötet, weil die Täter sich als Herren über Leben und Tod aufspielten und sich anmaßten, sein Leben als „minderwertig“ und „verachtenswert“ zu betrachten.

In seiner Begründung hatte sich das Gericht auch auf das Geständnis von Christian W. gestützt. Von ihm waren bei der Polizei Einzelheiten der Tat preisgegeben worden. Sven P., der die höchste Strafe erhielt, schwieg bis zum Schluss. Lediglich am letzten Verhandlungstag hatte der Anwalt eine Erklärung von Sven P. verlesen, wonach er das Opfer in der Tatnacht „nur leicht angestupst“ haben will.

Laut BGH habe das Landgericht die Mittäterschaft des erwachsenen und uneingeschränkt schuldfähigen Christian W. möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigt. Das hätte dann Auswirkung auf das festgesetzte Höchstmaß der Jugendstrafe. Sven P. kann also auf ein milderes Urteil hoffen. Das Urteil vom 5. Mai vergangenen Jahres gegen Christian W. ist dagegen rechtskräftig.

Der Zeitpunkt einer neuen Verhandlung steht noch nicht fest. Derzeit sind die Verfahrensakten noch nicht einmal zum Landgericht zurückgekehrt, teilte die Gerichtssprecherin mit. Nach dem Mord an dem Obdachlosen begann in Templin eine öffentliche Debatte über den Umgang mit der rechtsextremen Szene in der Stadt. Peter Huth / Claus-Dieter Steyer

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