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Brandenburg: Richter fassungslos: Frau verhungerte - Mann sah zu

"Meinen Sie, Ihre Frau wollte sterben?", fragt Richter Gert Wegner den 42-jährigen Angeklagten eindringlich.

"Meinen Sie, Ihre Frau wollte sterben?", fragt Richter Gert Wegner den 42-jährigen Angeklagten eindringlich. Der antwortet nicht. Kurz zuvor hatte er am Freitag in dem Prozess vor dem Landgericht Neuruppin aber "Schuldgefühle" eingeräumt. Für die Schwurgerichtskammer nicht verwunderlich: "So etwas darf in einer zivilisierten Welt einfach nicht passieren", sagt einer der Richter. Geschehen war es aber im Februar 2000 doch: Der Angeklagte hatte zugesehen, wie seine bettlägrige Frau in der gemeinsamen Wohnung verhungert war.

Dem 42-jährigen Fernmeldebauer wirft die Staatsanwaltschaft vor, seine eigene Frau getötet zu haben, weil er sich faktisch nicht um sie kümmerte. Das ganze Familiendrama habe schon 1997 im uckermärkischen Templin seinen Lauf genommen, als seine Frau arbeitslos wurde, berichtete der Mann. Im Herbst 1999 begann dann das Unfassbare: Die Frau wurde wegen eines alten Fußleidens bettlägerig, konnte sich nicht mehr selbst versorgen. Zunächst schaute der Mann noch nach ihr, half ihr zur Toilette, gab ihr zu essen. Ab Ende Januar ließ diese Unterstützung spürbar nach, obwohl der Mann - das wurde am Freitag bekannt - ab Anfang Februar sogar Urlaub hatte. "Ich saß auch im Wohnzimmer, aber sie hat nichts gesagt", erklärt der Angeklagte den ungläubigen Richtern und Zuhörern. Warum er denn keinen Arzt geholt habe? "Meine Frau hatte keine Krankenversicherung", sagt er.

Ende Februar fand schließlich ein Notarzt die völlig abgemagerte Frau, die offenbar seit Wochen in ihren Exkrementen lag. Tot, in katastrophalem Zustand, nur 29,9 Kilogramm wiegend. Gleich drei Gutachter hat die Kammer aufgeboten, um die Situation der Familie zu beleuchten. Obwohl der Mann immer wieder betont, den Tod der Frau nicht gewollt zu haben, bleibt offenbar ein Rest Zweifel. Diese sollen bis zum 1. August geklärt werden, wenn die Kammer ihr Urteil sprechen will.

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