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Brandenburg: Rückfahrkarte für Rathauschef war nicht notwendig

Staatskanzlei gibt Fehler bei Ausnahme für Oberbürgermeister von Cottbus zu: Er hätte auch ohne Sonderregelung nicht auf seine Rente verzichten müssen

Potsdam/Cottbus - In der Affäre um das Rückkehrrecht des Ex-Infrastrukturministers und neuen Cottbuser Oberbürgermeisters Frank Szymanski (SPD) hat die Landesregierung Versäumnisse eingestanden. Staatskanzleichef Clemens Appel sprach am Donnerstag von „Managementfehlern“, die er sich auch selbst zuschreibe. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) sagte, die Kommunikation sei „schiefgelaufen.“ Er stellte klar, dass die Szymanski von ihm zugesicherte Rückkehrgarantie als Staatssekretär „nicht unbefristet“ sei. Sie gelte nur solange, bis dieser als Oberbürgermeister eigene kommunale Versorgungsansprüche aufgebaut habe, was nach acht Jahren, also ab 2014/2015 der Fall wäre. „Ich finde das moralisch nicht verwerflich“, sagte Platzeck.

Zuvor hatte Appel auf einer Sitzung des Hauptausschusses überraschend die bisherige Argumentation von Staatskanzlei, Finanzminister Rainer Speer (SPD), aber auch von Platzeck revidiert, wonach Szymanski ohne eine Sonderregelung seine bisher als Lehrer, Schulleiter und Staatssekretär seit 1990 erworbenen Pensionsansprüche komplett verloren hätte. Platzeck hatte dem Vernehmen nach im Kabinett sogar mit dem Ende der SPD-CDU-Koalition gedroht, wenn der Koalitionspartner eine Lösung für den Ex-Minister nicht mittrage.

Appel bestätigte nun allerdings, dass Szymanski ohne Sonderregelung wie jeder andere aus dem Landesdienst ausscheidende Beamte – der etwa in die Wirtschaft geht – von der Landesregierung hätte nachversichert werden müssen. Dies ist im Sozialgesetzbuch vorgeschrieben. Entsprechend seinem Einkommen als Lehrer, Schulleiter und Staatssekretär hätte Szymanski eine gesetzliche Rente zugestanden, allerdings erst ab dem 65. Lebensjahr und zu schlechteren Konditionen.

Die PDS-Opposition sieht weiteren Klärungsbedarf. Auch CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek sagte, er habe „Restzweifel“ an der jetzigen Konstruktion. „Es bleibt eine Lex Szymanski“, sagte Heinz Vietze, der parlamentarische Geschäftsführer der PDS-Landtagsfraktion. Nach seinem Eindruck sei die „schlampige Arbeit“ der Regierung auf dem Rücken von Szymanski ausgetragen worden. Die Stellung von Ministern und Staatssekretären müsse endlich grundsätzlich und transparent geklärt werden. Zudem müsse geprüft werden, ob die Rückkehrgarantie für Szymanski über eine „öffentlich-rechtliche Zusage“ des Ministerpräsidenten über die Legislaturperiode hinaus wirklich bindend ist. Die Staatskanzlei sieht das so – im Gegensatz etwa zu Professor Ulrich Battis, Verwaltungsexperte an der Berliner Humboldt-Uni.

Appel kündigte an, dass Beamten- und Ministergesetz im ersten Halbjahr 2007 so verändert werden sollen, dass künftige Wechsel von der Landesebene in kommunale Funktionen ohne Nachteile für Betroffene möglich werden.

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