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Brandenburg: Schelter droht mit Schadenersatzklage Ex-Minister sieht Persönlichkeitsrechte verletzt/ Disziplinarverfahren gegen Staatskanzleichef

Potsdam. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat Freitag gegen seinen Staatskanzlei-Chef Rainer Speer ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet.

Potsdam. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat Freitag gegen seinen Staatskanzlei-Chef Rainer Speer ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet. Es geht dabei um die Kernfrage, ob Speer mit seinen Äußerungen zu den Pfändungsbeschlüssen gegen den wegen einer Immobilienaffäre zurückgetretenen Justizminister Kurt Schelter (CDU) Dienstpflichten verletzt hat. Ein von Schelters Anwalt Matthias Dombert ebenfalls beantragtes Disziplinarverfahren gegen Regierungssprecher Erhard Thomas lehnte Platzeck ab: Er sehe keinen Anlass dafür, sagte er dem Tagesspiegel.

Muss der als Strippenzieher bekannte Speer, gegen den erstmals ein Disziplinarverfahren in Gang gesetzt wurde, jetzt auch ein Strafverfahren fürchten und das Land möglicherweise sogar Schadenersatz an den früheren Justizminister Kurt Schelter zahlen? Juristen sind, was die strafrechtlichen Konsequenzen des Falls angeht, zurückhaltend bis skeptisch. Selbst Schelters Anwalt Matthias Dombert will sich nicht festlegen: „Ich werde meinen Mandanten nicht in etwas hineinjagen. Das muss genau geprüft werden.“ Richtig sei aber, dass er Schadenersatzforderungen gegen das Land und auch eine Strafanzeige prüfe, so Dombert.

Der Sachverhalt: Nachdem das Nachrichtenmagazin „Spiegel“ am vergangenen Wochenende berichtet hatte, dass Schelter in dubiose Immobiliengeschäfte verwickelt sei, wurden Montag gerichtliche Pfändungsbeschlüsse bekannt. Auf Anfrage von Journalisten bestätigte Regierungssprecher Thomas, dass es „einen solchen Vorgang offenbar gegeben“ habe. Am Dienstag begründete Schelter dann seinen Rücktritt damit, dass der Regierungssprecher „Gerüchte, die meine Personal- und Besoldungsunterlagen betreffen, unbefugt Medien gegenüber bestätigt hat“. Das mache es ihm „unmöglich zu versuchen, die Krise im Amt zu überwinden“. Allerdings hatte Schelter bereits Montagnachmittag auf Tagesspiegel-Anfrage Pfändungsbeschlüsse nicht bestritten, sondern abgeblockt: Er gebe keinen Kommentar dazu ab. Es gebe aber keine „aktuellen Probleme“.

Dieser Darstellung Schelters widersprach Staatskanzleichef Rainer Speer unmittelbar nach der Rücktrittsankündigung von Schelter am Dienstag auf Anfrage von Journalisten. Speer sagte: „Sie sind nicht erledigt. Sie liegen unwiderrufen vor. Ein Gläubiger ist damit einverstanden, dass bis August geschoben wird.“ Speer soll auch die Summe von 350 000 Euro genannt haben. Schelter sieht dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Anwalt Dombert erklärt, Thomas habe „ohne sachliche Prüfung ins Blaue hinein“ bestätigt, zumal die Pfändungsbeschlüsse keine Rechtswirkung gehabt hätten. Gravierender sei, dass Speer nach dem Rücktritt Schelters vertrauliche Einzelheiten aus der Personalakte genannt habe, obwohl kein öffentliches Interesse mehr daran bestand.

Dies sieht Speer anders. Sein Hauptargument: Der Minister habe in der Pressekonferenz seinen Rücktritt mit Indiskretionen begründet, die ihren Ursprung in der Landesregierung gehabt hätten. Darauf habe er reagieren müssen, denn tatsächlich habe die Landesregierung von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Schelter, dem Ausmaß der Affäre erst aus dem Spiegel erfahren. Schelter habe seinen Dienstherrn darüber, und auch über laufende Pfändungen, nicht in Kenntnis gesetzt. Platzeck-Vorgänger Manfred Stolpe habe davon im Mai erfahren. Dies habe er auf Fragen bestätigt, so Speer.

Da Schelter öffentlich erklärt habe, die Pfändungsbeschlüsse seien „ausgestanden“, habe er auf Fragen von Journalisten klarstellen müssen, dass dies nicht der Fall sei, auch um Schaden von der Landesregierung abzuwenden. Speer sagte, er habe abwägen müssen zwischen den Persönlichkeitsrechten Schelters und seiner Auskunftspflicht und dem Ansehen der Regierung.

Beim Datenschutzbeauftragten hieß es, dass es Aspekte gebe, die bei einem Minister anders sind als bei einem Beamten. Dass man auf die Eingabe von Schelter tätig werde, heiße nicht, dass ein begründeter Verdacht auf Verstoß gegen den Datenschutz vorliege. M. Mara/T. Metzner

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