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Brandenburg: Schleuserin aus Liebe

Prozess gegen eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde, die Flüchtlingen bei illegaler Einreise half

Die Liebe ließ lange auf sich warten und stürzte sie schließlich ins Verderben. Als Mitarbeiterin der Ausländerbehörde gab die 52-jährige Franziska P. dem Wunsch ihres aus der Türkei stammenden Freundes nach und ließ sich auf das Einschleusen von Ausländern ein. Sie und ihr vier Jahre jüngerer Freund begannen mit einer kriminellen „Beratung“. Das Pärchen half Verwandten oder Bekannten des Mannes, durch falsche Angaben eine angekündigte Ausweisung zu verhindern oder eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen.

Vor dem Berliner Landgericht zeigten sich beide gestern wortkarg, aber geständig. 25 Jahre lang war die Frau eine zuverlässige Mitarbeiterin. Die Arbeit war ihr Leben. Das private Glück stellte sich erst vor sieben Jahren ein. Da stand der charmante Gastwirt Abdulbahri C. vor ihrem Schreibtisch. Der verheiratete Vater von sieben Kindern zog schließlich zu ihr. Aber er fühlte sich weiterhin für eine Großfamilie verantwortlich. Ab Anfang dieses Jahres „berieten“ beide insgesamt vier Türken, die der Ausländerbehörde dann Lügen auftischten. Einem Landsmann riet C., im Asylverfahren politische Betätigungen für Kurden anzugeben. Einem anderen Mann wurde eine Scheinehe empfohlen, einem dritten verhalfen sie zu einem Touristenvisum, obwohl er als billige Arbeitskraft im Lokal von C. arbeiten sollte. Zweimal stellte die Frau vom Amt auch falsche Bescheinigungen aus.

Als Gegenleistung erhielt das Pärchen aus Reinickendorf insgesamt rund 2000 Euro. Einmal fiel für Franziska P. auch ein Parfüm für 25,50 Euro ab. „Die Anklage ist richtig“, schluchzte die jetzt arbeitslose Frau. Ob in einer „starken persönlichen Beziehung“ der Ursprung gelegen habe, wollte der Richter wissen. Die korpulente Frau mit roten Haaren nickte kraftlos. Die Ermittler waren den Angeklagten durch ein Päckchen von C. auf die Schliche gekommen, das einen Mann in Istanbul erreichen sollte. Der Zoll fand darin ein Dienstsiegel, das aus einem Überfall auf die Ausländerbehörde in Köln stammte. Nach einer monatelangen Telefonüberwachung wurde C. im Juli festgenommen. Franziska P. gestand sofort und verließ die Behörde ohne Widerrede. Wegen Bestechlichkeit und Einschleusung von Ausländern wurde sie zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten verurteilt. Gegen ihren Freund erging eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Kerstin Gehrke

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