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Brandenburg: Schmökels Briefe als Kronzeugen

Zum Auftakt des Mordprozesses liest der Staatsanwalt aus der Post des Triebtäters vor und ist sicher, dass er kein Geständnis mehr braucht

Neuruppin. „Herr Frank Schmökel? Sind Sie das?“ Die Skepsis von Richterin Jutta Hecht zum Auftakt des Prozesses gegen den Schwerverbrecher gestern in Neuruppin ist keine Floskel. Denn auf der Anklagebank sitzt ein Mann, der keine Ähnlichkeit mit den bisher bekannten Polizeifotos des 40-Jährigen zu haben scheint. Seine zuvor blondierten Haare sind heute dunkel, er trägt einen Vollbart und versteckt seine Augen hinter einer dunklen Sonnenbrille. Zudem hat er die große Kapuze seines schwarzen T-Shirts mit den drei Buchstaben „JNS“ über den Kopf gezogen. Erst auf Hinweis des Oberstaatsanwalts setzt er sie einige Minuten nach Verhandlungsbeginn ab.

Mit dieser Maskerade will sich der bereits mehrfach verurteilte Trieb- und Gewalttäter, der sich nun wegen Mordes an einem 60-jährigen Rentner und dreifachen Mordversuchs verantworten muss, wohl nicht nur vor den vielen Kameras und Fotoapparaten schützen. Vielleicht ist sie auch Teil seiner Taktik, sich als ganz neue Person dazustellen – als schuldunfähig. Ein derartiges Urteil würde ihn im Maßregelvollzug für psychisch kranke Täter verbleiben lassen. Sonst droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe.

In vielen Briefen nach den Taten hat er versucht, sich von den Ereignissen zu distanzieren. „Bei der Tat war ich ein anderer“, schrieb der in Strausberg geborene spätere Rinderzüchter vor Verhandlungsbeginn an eine Brieffreundin. „Meine Angst vor Frauen hat mich vieles tun lassen“, hieß es in einem Schreiben an eine andere Frau. Diese Briefe sind wichtige Beweismittel für die Anklage. „Wir brauchen kein Geständnis von Herrn Schmökel“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Hartmut Oeser aus Frankfurt (Oder). In seinen Briefen habe er die Taten zugegeben. Aus Sicherheitsgründen war der Prozess von Frankfurt nach Neuruppin gelegt worden. Mehrere Dutzend Polizisten sicherten das Gerichtsgebäude. Die Bewacher trugen Vermummungsmasken – so lange die Kameras im Gerichtssaal liefen. Schmökel hatte einen erneuten Fluchtversuch angekündigt – es wäre der siebte seit 1993.

„Ich will mich nicht äußern.“ Nur diesen Satz stammelt der Angeklagte. Sonst verfolgt er die Verhandlung eher gleichgültig. Er stützt oft seinen Kopf in beide Hände, fährt sich übers Kinn oder greift sich an die Schläfen. Einmal muss ihn die Richterin fragen, ob er der Verhandlung noch folge. „Ich kann Sie hinter der Brille nicht sehen“, erklärt sie. Zu ermüdend empfindet Schmökel offenbar das Verlesen von rund 20 Briefen, die er in den vergangenen zwei Jahren an seine Mutter, einen Pfarrer, einen Psychologen, Freunde oder Briefbekanntschaften geschrieben hat. Sie wurden vom Gericht beschlagnahmt.

Die Schuld für seine Entwicklung gibt Schmökel vor allem seiner Mutter. Er wirft ihr vor, ihn als Kind sexuell missbraucht zu haben. „Du hast mich mit Schlägen erzogen. Ich bin sehr traurig, dass ich dich nicht eigenhändig umbringen kann. Du hast mein Leben versaut. Wir sehen uns in der Hölle, dumme Sau“, formulierte er sieben Tage vor dem verhängnisvollen Besuch bei seiner Mutter am 25. Oktober 2000 in einem Brief an einen Mithäftling. Diesen von drei Pflegern bewachten Freigang nutzte er zu seiner offensichtlich lange geplanten Flucht. Laut Anklage stieß er in der Strausberger Wohnung mit einem großen Messer sechsmal auf den ersten Pfleger ein, seiner Mutter rammte er das Messer in Brust und Unterarm, während der zweite Pfleger im Rücken und in der Brust verletzt wurde. Auf seiner anschließenden elftägigen Flucht durch Brandenburg und Sachsen soll Schmökel den 60-jährigen Rentner Johannes Berger ermordet haben, um dessen Auto zu rauben.

Schmökel selbst sah sich als „Sexmonster“. Im Oktober 2000 schrieb er an einen Bekannten: „Bei der Tat 1994 habe ich noch gedacht, es ist Sex. Jetzt weiß ich es besser. Ich wollte ihr Flehen hören, so wie ich gefleht habe, nicht geschlagen zu werden, als mich meine Mutter zu Sex zwang.“ 1994 hatte er eine damals 12-Jährige vergewaltigt, die an der Tat fast gestorben wäre. Damals erhielt er eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten und wurde in den Maßregelvollzug eingewiesen.

Seine Mutter wird auf eigenem Wunsch nicht an dem bis zum 28. November dauernden Prozess teilnehmen und keine Aussage machen. Im Gerichtssaal vermieden Witwe und Tochter des getöteten Rentners jeden Blickkontakt mit Schmökel. Beide verfolgten den Prozessauftakt nur kurz.

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