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Brandenburg: Schönbohm angezeigt

SPD-Politiker sieht Geheimnis-Verrat in der Affäre um Millionenkredit für Ex-CDU-Minister Fürniß

Potsdam – Der SPD-Landtagsabgeordnete Ulrich Freese hat gegen Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) Strafanzeige wegen des „Verdachts der Strafvereitelung und Verletzung des Dienstgeheimnisses“ gestellt. Dieser hatte den damaligen CDU-Wirtschaftsminister Wolfgang Fürniß über eine Geldwäsche-Verdachtsanzeige informiert – unmittelbar nach deren Eingang beim Landeskriminalamt im September 2002. Auslöser war eine Überweisung von 1,5 Millionen Dollar aus den Arabischen Emiraten auf das Privatkonto von Fürniß. „Die Staatsanwaltschaft war durch diese Intervention des Innenministers überhaupt nicht mehr frei in der Wahl der Ermittlungsmethoden“, so die Anzeige.

Der Vorwurf ist nicht neu. Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hatte kürzlich einen Anfangsverdacht des Geheimnisverrats verneint. Insofern sei die Anzeige „merkwürdig“, sagt Wolfgang Brandt, Sprecher des Innenministeriums. Die CDU spricht von einer „Wahlkampf-Aktion“. Doch verweist Freese nach Baden-Württemberg, wo gerade die FDP-Justizministerin Corinna Werwigk- Hertneck zurücktrat, weil gegen sie in einem ähnlichen Fall wegen Geheimnisverrat ermittelt wird. Sie soll den dortigen FDP-Wirtschaftsminister von Ermittlungen gegen ihn unterrichtet haben. „Es ist merkwürdig, dass in Brandenburg anders als in Baden-Württemberg nicht einmal ermittelt wird“, so Freese. Das Innenministerium kontert: Die Fälle seien anders, Schönbohm habe mit Fürniß auf Bitten des LKA-Direktors gesprochen.

Widersprüche in öffentlichen Aussagen Schönbohms zu dem Vorgang beschäftigen derzeit auch die Landesregierung, die eine parlamentarische Anfrage der SPD beantworten muss. Schönbohm hatte im Juni im Landtag erklärt, dass Fürniß von der Anzeige bereits wusste – und zwar von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse, was diese strikt bestreitet. Seine Darstellung steht nach Tagesspiegel-Informationen auch im Widerspruch zu Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft.

In dem Vermerk von Generalstaatsanwalt Rautenberg vom 17. Juni, in dem die Aufnahme von Ermittlungen gegen Schönbohm abgelehnt wurde, heißt es: „Es ist insoweit davon auszugehen, dass Dr. Fürniß durch Minister Schönbohm von der Verdachtsanzeige erstmals erfahren hatte.“ Dass dies trotzdem kein Geheimnisverrat war, wurde so begründet: Fürniß sei von Schönbohm über die Ermittlungen informiert worden, noch ehe die Staatsanwaltschaft eingeschaltet war: „Da das Dienstgeheimnis somit allein den polizeilichen Bereich betraf, kann die Offenbarung desselben durch den Ressortchef der Polizei schließlich nicht als unbefugt angesehen werden.“

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