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Brandenburg: Serientäter erhielt Strafe auf Bewährung

Brandenburg/Havel – Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hat gestern ein Urteil gesprochen, das Diskussionen auslösen dürfte. Die Richter ließen einen mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten, der nun wegen eines brutalen Angriffs auf einen Afrikaner angeklagt war, auf freiem Fuß.

Von Frank Jansen

Brandenburg/Havel – Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hat gestern ein Urteil gesprochen, das Diskussionen auslösen dürfte. Die Richter ließen einen mehrfach vorbestraften Rechtsextremisten, der nun wegen eines brutalen Angriffs auf einen Afrikaner angeklagt war, auf freiem Fuß. Andy B. (33) kam mit einem Jahr und zehn Monaten davon, die Verbüßung der Haft wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Rechtsextremist hatte im Juni 2003 in Rottstock (Potsdam-Mittelmark) einen Asylbewerber aus Kamerun beleidigt und mehrfach in den Dorfteich gestoßen. Nach der Tat fand die Polizei bei dem in der Region als „Al Capone vom Dorf“ und Neonazi bekannten B. reichlich Nazi-Devotionalien.

Die Richter bezogen eine vorangegangene Bewährungsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Die weitere Vorstrafenliste liest sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch. 1989 erhielt B. in der DDR fünf Jahre und acht Monate wegen Totschlags. Es folgten 1993 sechs Monate ohne Bewährung, wegen gefährlicher Körperverletzung und Gefangenenmeuterei. 1994 wurde B. wegen Körperverletzung und Bedrohung verurteilt – zu 140 Mark Geldstrafe. Auch 1996 und 1997 gab es Geldstrafen. 1997 kamen dreieinhalb Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern hinzu. Die Strafe wurde 1998 um fünf Monate erweitert. Der Anlass: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall.

Dass B. jetzt nach dem Angriff auf den Afrikaner ein freier Mann blieb, „irritiert mich so erst mal nicht“, sagte der Direktor des Amtsgerichts Brandenburg/Havel, Andreas Rose.

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