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Brandenburg: „Serientäter sollen schneller in U-Haft“ Innensenator Körting fordert mehr Härte

Herr Körting, wie bekommt man brutale Serientäter schneller von der Straße? Wir sollten keine Schnellschüsse machen, aber wir haben Handlungsbedarf.

Herr Körting, wie bekommt man brutale Serientäter schneller von der Straße?

Wir sollten keine Schnellschüsse machen, aber wir haben Handlungsbedarf. Intensivtäter begehen eine Straftat nach der anderen, und der Staat reagiert darauf zu langsam. Wenn ein Jugendlicher etwas anstellt, der vorher noch nicht oder bloß einmal aufgefallen ist, dann müsste er gleich nach der Tat eine staatliche Reaktion erfahren. Deshalb habe ich mich seinerzeit für das so genannte Diversionsverfahren eingesetzt.

Was bedeutet das?

Es ermöglicht schnelle pädagogische Maßnahmen oder eine Buße – und sei es, dass einer den S-Bahnhof fegen muss, ohne dass es eines Gerichtsverfahrens bedarf. Leider verfängt sich der Versuch, schnell etwas mit diesen Jugendlichen zu machen, in der Praxis oft in den Netzen unserer rechtsstaatlich gebotenen Verfahren. Ein Verteidiger kommt hinzu, das Jugendamt wird eingeschaltet, Akten werden verschickt. Das kostet Zeit. Das führt dazu, dass Jugendliche mit kriminellen Neigungen den Staat nicht ernst nehmen.

Sie haben kurz nach dem Mord an Christian M. gefordert: Der Staat muss schneller reagieren können, um mögliche Opfer solcher Gewalttäter zu schützen.

Die Frage stellt sich – ohne dass ich darauf alle Antworten parat habe. Eine Antwort haben wir bereits mit der Intensivtäter-Regelung bei Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben. Bei der Polizei wird zudem der Entwicklung so genannter kiezorientierter Mehrfachtäter, die sich oftmals auf dem Weg zum Intensivtäter befinden, entgegengesteuert. Um die kümmern sich immer dieselben Mitarbeiter. Wir haben zudem eine ganze Reihe von Leuten aus dem Verkehr gezogen. Es wird schneller angeklagt und schneller verurteilt. Es gibt auch einen Mentalitätswechsel bei den Richtern, die bei der Strafzumessung konsequenter geworden sind. Nach wie vor gibt es aber Täter, bei denen muss man entweder über das Familienrecht oder das Jugend- oder Strafrecht schneller handeln.

Wie in dem Zehlendorfer Fall.

Wenn jemand eine Reihe von Straftaten begangen hat und zuletzt zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden ist, dann müssen nicht bloß bei einem Richter, sondern zuvor schon beim Jugendamt die Alarmglocken schrillen.

Was könnte oder müsste geschehen, bevor einer vor dem Richter steht?

Muss man so jemanden aus der Familie herausnehmen? Muss man ihn vielleicht unterbringen – zum Beispiel in Frostenwalde? Diese Fragen müssen sich nicht zuerst die Polizei und die Staatsanwaltschaft, sondern die Jugendämter stellen. Man kann auch kurzfristig Sorgeberechtigten das Sorgerecht entziehen oder einen Jugendlichen aus der gewohnten Umgebung herausnehmen und einen pädagogischen Ansatz versuchen. Das alles ist nach geltendem Recht möglich.

Welche Möglichkeiten gibt es noch?

Die Justiz kann einen Haftbefehl erlassen. Wenn ein Jugendlicher befürchten lässt, dass er weiter gravierende Straftaten begeht, muss man über Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr nachdenken. Das ist bereits nach geltendem Recht möglich – aber nur in engen Grenzen. Denkbar ist, den entsprechenden Paragrafen 112a der Strafprozessordnung dahingehend zu ändern, dass man etwa sagt: Wer bereits eine Reihe von Taten begangen hat, begeht vermutlich auch eine weitere. Schon deshalb kann er in Untersuchungshaft genommen werden, ohne dass eine komplizierte Zukunftsprognose gestellt werden muss.

Interview: Werner van Bebber

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