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Sexueller Missbrauch: Jugenklubleiter erneut vor Gericht

Trotz einer Bewährung von vier Jahren hat der Sexualstraftäter Michael W. es wieder geschafft in die Jugendarbeit zurückzukehren. Jetzt muss er sich erneut vor Gericht verantworten.

Nach 50 Bewerbungen hatte es der Sexualstraftäter wieder geschafft. Michael W. war in die Jugendarbeit zurückgekehrt. Trotz seiner einschlägigen Vorstrafe wurde der Mann aus Spandau in Velten als Leiter des Jugendklubs "Oase“ eingesetzt. Er habe auf den Eintrag in seinem Führungszeugnis hingewiesen, sagte der 43-Jährige im Prozess um insgesamt 31 Übergriffe auf zehn Jungen, darunter auch sein Neffe. Man habe sich dennoch für ihn entschieden.

Im Dezember 1997 war der Sozialarbeiter wegen ähnlicher Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Bewährungszeit wurde auf vier Jahre festgelegt. Mit dem Urteil wurde ihm für diese Zeit auch untersagt, sich beruflich mit Kindern und Jugendlichen zu befassen. Die Bewährung vom ersten Urteil lief noch, da bekam er von der Arbeiterwohlfahrt den Job als Jugendclubleiter in der "Oase“.

Für seinen Neffen "mehr als Onkelgefühle"

Michael W. ist ein fülliger Mann mit weichen Gesichtszügen. Er beschrieb sich als engagierten Sozialarbeiter. "Viele Jungs haben mich vergöttert im Haus Oase“, sagte er. Sehr freundschaftlich sei es dort zugegangen. Die Opfer waren laut Anklage zwischen elf und 16 Jahre alt. Bei Ausflügen an die Ostsee, nach München und Tschechien oder nach Club-Abenden mit Schwimmen, Sauna und Video – von W. deshalb scherzhaft "SSV-Party“ genannt – sei es zu Übergriffen gekommen. Michael W. aber bestritt die meisten Fälle. Sechsmal kam es nach seiner Version zu Massagen oder Streicheleien, das jüngste Opfer sei nicht 11, sondern 14 Jahre alt gewesen. Sexuellen Verkehr habe er allerdings mit seinem Neffen gehabt, für den er "mehr als Onkelgefühle“ empfinde. Das gab er zu.

Warum ihn mehrere Jungen falsch belastet haben sollen, fragten die Richter. W. hatte eine Antwort parat: "Als sie von dem Verdacht hörten, waren sie vielleicht wütend.“ Die Polizei war W. auf die Spur gekommen, weil Nacktaufnahmen seines Neffen im Internet standen. „Das waren FKK-Bilder, die wurden mir vom Computer gestohlen“, behauptete der Angeklagte. Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt.

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