zum Hauptinhalt

Sicherungsverwahrung: Sextäter soll nach der Haft weggesperrt bleiben

Seit Montag wird über die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen mehrfach vorbestraften Sexualtäter verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für gefährlich.

Potsdam - Für das Landgericht Potsdam ist es ein schwieriger Fall. Es muss seit Montag darüber befinden, ob ein mehrfach wegen Vergewaltigung verurteilter Straftäter nach zehn Jahren Haft nun in nachträglicher Sicherungsverwahrung untergebracht werden kann. Die Staatsanwaltschaft hält den 43-Jährigen immer noch für gefährlich. Doch der gebürtige Thüringer wehrt sich dagegen. Er beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg vom Dezember 2009, wonach die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung gegen die Menschenrechte verstoße.

Der bullige Mann, der eine eckige Hornbrille mit dicken Gläsern trägt, hat sich gut auf den Prozess vorbereitet: Vor sich baute er Strafgesetzbuch, Urteilsschriften und Verfahrensunterlagen auf, dann verlas er einen in Haft selbst verfassten Antrag samt Paragrafen. Der Chemiefacharbeiter forderte die Einstellung des Verfahrens.

Für die Staatsanwaltschaft ist das aber weniger von Belang, weil die Gefährlichkeit des 43-Jährigen schon im früheren Verfahren zur Sprache gekommen war. Immerhin sitzt er mit kurzen Unterbrechungen seit 22 Jahren in Haft. Noch in der DDR verurteilte ihn ein Militärgericht in Dresden 1989 wegen versuchter Vergewaltigung und Nötigung. 1992 folgten sechs Jahre wegen Vergewaltigung und Freiheitsberaubung. In Gera verurteilte ein Gericht den Mann wegen besonders schweren Diebstahls in 21 Fällen zu zweieinhalb Jahren. Dann kam er am 21. März 2000 frei. Wenige Tage später überfiel er in Seddin (Potsdam-Mittelmark) eine 20-jährige Frau, zwang sie mit Tritten und Schlägen in den Kofferraum eines gestohlenen Wagens und vergewaltigte sie später. Die Polizei fasste ihn auf der Flucht. Im anschließenden Prozess berichtete das Opfer von Todesangst und Albträumen.

Dieselbe Kammer, die nun über die Sicherungsverwahrung zu befinden hat, ging damals von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Die Richter ordneten damals neben zehn Jahren Haft die Einweisung in den Maßregelvollzug an. Doch in der psychiatrischen Landesklinik Brandenburg/Havel stellten die Ärzte keine psychische Erkrankung fest. Seither saß er in Brandenburg, Cottbus und seit September 2008 in Tegel ein. Und stets hatte er seine Probleme. Der Chefarzt des Maßregelvollzugs sagte: „Er war kein angenehmer Mensch“, einer, der persönliche Fragen „abblockte“, „er hinterfragte sich nicht selbst“. Deshalb stufte der Arzt ihn „als hochgradig gefährlich“ ein. Er hätte gesagt: „Brauche ich Geld, nehme ich Geld. Brauche ich eine Frau, nehme ich mir eine.“

Im Prozess schien nur durch, was mit E. in jungen Jahren geschehen war - bittere Enttäuschung über eine Frau, die ihn verlassen hatte, als er seinen Wehrdienst antreten musste. Der Psychologe sprach von einem „von Enttäuschung und Rachegefühlen dominierten sozialen Verhalten.“ Einmal bedrohte der Thüringer sogar die Anstaltsleiterin, wofür er auch verurteilt wurde. Auch in Cottbus und Tegel hatte der Mann offenbar Probleme, randalierte, demolierte das Inventar, wie mehrere Zeugen berichteten. Die Bediensteten hätten Angst vor ihm gehabt.

Er hingegen sagte, bei ihm habe in den vergangenen zwei Jahren ein Prozess des Umdenkens eingesetzt. Er habe bereits einen Platz für betreutes Wohnen eines Berliner Vereins sicher und Kontakt zu einem Therapeuten. Tatsächlich aber soll sich E. den Aussagen der Justizmitarbeiter zufolge immer gegen therapeutische Hilfe gesperrt haben. Selbst mit den vom Gericht bestellten Gutachtern wollte er nicht sprechen. Diese sollen am Donnerstag gehört werden.

Der Häftling sagte am Montagabend, nach seiner Rückkehr in die JVA Tegel am Telefon: „Die wollen mich rückwirkend doppelt bestrafen.“ Der 43-Jährige hat aber wenig Hoffnungen, der nachträglichen SV zu entkommen. Eher hoffe er, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom Gesetzgeber als solche abgeschafft werde.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false